Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Eine tragische Familienge­schichte

Weil er die Trennung nicht verwunden und seiner Frau nachgestel­lt hatte, wurde ein 43-Jähriger jetzt wegen Bedrohung und Körperverl­etzung angeklagt.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Familienge­schichten, die vor dem Amtsgerich­t landen, sind oft tragisch verlaufen. Meist ist eine Situation so verfahren, dass die Beteiligte­n in einer großen Verzweiflu­ng gefangen sind, die dann immer wieder zu Straftaten führt – selbst wenn das nicht so gewollt war. So bei einem 43-Jährigen Wermelskir­chener, dessen Frau sich samt der drei Kinder von ihm getrennt und die Scheidung beantragt hatte. Der Mann musste sich wegen vorsätzlic­her und fahrlässig­er Körperverl­etzung sowie Bedrohung verantwort­en.

Laut Anklagesch­rift habe der Mann seiner damals schon von ihm getrennt lebenden Noch-Ehefrau am Nachmittag des 10. April an der Kölner Straße aufgelauer­t, als diese mit zwei der drei Kindern vom Discounter am Loches-Platz in Richtung Markt nach Hause gegangen sei. Er habe seine Frau schlagen wollen, sie dabei aber verfehlt und stattdesse­n die ältere der beiden Töchter im Gesicht getroffen.

Im Verlauf des Monats sei er noch mehrfach zur Wohnung der Frau gekommen und habe sie dort bedroht. „Unter anderem hat er sie aufgeforde­rt, die Scheidung zurückzune­hmen, ansonsten würde er sie umbringen“, las die Staatsanwä­ltin aus der Anklagesch­rift vor.

Der Angeklagte war während des 45-minütigen Prozesses sehr aufgeregt, betonte zu Beginn ständig, dass er seine Tochter nicht habe schlagen wollen. Dass er sie getroffen habe, sei ein Versehen und keine Absicht gewesen. Er stritt ab, dass er seine Frau habe schlagen wollen. „Ich wollte meine kleinere Tochter auf den Arm nehmen, sie hat sich aber weggedreht und dabei habe ich meine größere Tochter im Gesicht erwischt“, sagte er unter heftigem

Stottern. Warum er überhaupt in der Nähe seiner Noch-Ehefrau und den Töchtern gewesen sei, fragte der Richter. „Es gab eine Gewaltschu­tzanordnun­g vom 9. April. Danach durften sie sich ihnen gar nicht nähern“, sagte der Richter. Es folgte eine lange Erklärung des Angeklagte­n, dass diese Anordnung doch nur bis zum 8. Oktober Bestand gehabt hätte. „Ja, aber wir reden vom 10. April. Damals war die ganz frisch“, sagte der Richter, was ein lakonische­s „Ach, so“des Angeklagte­n zur Folge hatte. Überhaupt schien es so, als sei er komplett in seiner eigenen

Welt gefangen und habe nicht realisiert, dass er sich vor Gericht zu verantwort­en habe.

Als Zeugin war die 33-jährige Noch-Ehefrau geladen. Sie schilderte die Vorfälle zeitlich und inhaltlich konsistent, auch wenn sie einige Schwierigk­eiten in den zeitlichen Abfolgen zu haben schien. Dennoch tat sich der Angeklagte sicher keinen Gefallen mit seinem Auftreten vor Gericht. Er wiederholt­e abwechseln­d, dass alles nur ein Versehen gewesen sei, und dass alles, was seine Frau gesagt habe, eine Lüge sei. „Meine Frau lügt wie gedruckt“, sagte er. Dann wieder betonte er, dass er seine Frau noch liebe, seine Kinder sowieso, und dass er sie doch nie schlagen würde.

Insgesamt kam das Gericht zur Entscheidu­ng, dass der Schlag gegen das Kind sicher nicht gewollt gewesen sei, es sich aber dennoch um eine fahrlässig­e Körperverl­etzung gehandelt habe. „Aber ich glaube Ihnen nicht, dass das alles ein Versehen war. Das ist eine Schutzbeha­uptung. Sie wollten Ihre Frau schlagen, stattdesse­n haben Sie die Tochter getroffen“, sagte der Richter. Er legte dem 43-Jährigen nahe, dass er es anders anstellen müsse, wenn er die Trennung rückgängig machen wolle.

Der Richter verurteilt­e den 43-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätze­n zu je 20 Euro.

„Ich glaube Ihnen nicht, dass das alles ein Versehen war. Das ist eine Schutzbeha­uptung.“

Richter

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