Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Stichwahl – Persian freut Gerichtsurteil
HÜCKESWAGEN (büba) Als „schallende Ohrfeige“für die schwarz-gelbe Landesregierung gilt das Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Sachen Bürgermeister-Stichwahl. Die Richter in Münster hatten kurz vor Weihnachten mit knapper Mehrheit entschieden, dass bei der bevorstehenden Kommunalwahl die Stichwahl nicht abgeschafft wird, wenn denn keiner der Kandidaten um das Bürgermeister- oder Landratsamt am 13. September 2020 die absolute Mehrheit erreicht hat. Im April hatte der Landtag mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP die Stichwahl abgeschafft, dagegen hatten SPD und Grüne Verfassungsklage erhoben – und jetzt Recht bekommen. Das freut auch Hückeswagens Bürgermeister Dietmar Persian.
„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs begrüße ich sehr“, sagt er auf Anfrage unserer Redaktion. Persian ist stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft parteiloser Bürgermeister in NRW, die sich im Dezember 2018 – also bereits fünf Monate vor der Entscheidung im Landtag
– in einem Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gegen das Vorhaben der Landesregierung gewandt hatte. Allerdings erfolglos.
„Bürgermeister benötigen einen starken Rückhalt in ihrer Stadt“, argumentiert der Hückeswagener Verwaltungschef. Wenn sie jedoch mit nur 30 oder 35 Prozent der Wählerstimmen ins Amt kämen, würde ihnen dieser Rückhalt abgesprochen. „Darum ist es wichtig, in einer Wahl eine eindeutige
Mehrheit zu bekommen“, betont Persian. In der Nachbarstadt Radevormwald hat es bereits einmal den Fall gegeben, dass ein Kandidaten nicht mit mehr als 50 Prozent ins Amt gewählt worden war: 2009 setzte sich Amtsinhaber Dr. Josef Korsten mit gerade einmal 33,5 Prozent gegen seine vier Mitbewerber durch. Damals war die Stichwahl abgeschafft, anschließend aber wieder eingeführt worden.
Eine Bürgermeisterwahl ohne Stichwahl birgt laut Persian zudem die Gefahr, dass Kandidaten vom extremen rechten oder linken Rand ins Amt kommen. „Auch das ist für mich ein Grund, an der Stichwahl festzuhalten.“Über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs freut er sich auch deshalb, „weil damit hoffentlich das ständige Hin und Her ein Ende hat“: Die jeweiligen Landesregierungen hätten der Demokratie und dem Ansehen der Parteien geschadet, in dem die Stichwahl abgeschafft, dann wieder eingeführt und dann wieder abgeschafft wurde. „Insgesamt ist das Urteil ein Sieg für die Demokratie.“