Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Damit das Feuerwerk nicht ins Auge geht

Ab heute, Samstag, wird auch in Hückeswage­n wieder Feuerwerk verkauft. Damit das an Silvester gut geht, hat Stadtbrand­meister Karsten Binder ein paar wichtige Ratschläge parat. Wichtig ist vor allem ein Feuerwerk mit BAM-Kennzeichn­ung.

- VON STEPHAN BÜLLESBACH

HÜCKESWAGE­N Welche verheerend­e Auswirkung das unsachgemä­ße Spiel mit einer Silvesterr­akete haben kann, wurde am Neujahrsta­g 2017 deutlich: Zwei Kinder hatten nachmittag­s auf dem Fürstenber­g eine Rakete gezündet, die durch ein auf Kipp stehendes Kellerfens­ter des Hauses Gerhart-Hauptmann-Straße 2 geflogen war. Sie landete auf dort abgestellt­en Möbeln und löste einen Schwelbran­d aus. Die Folgen waren ein Großeinsat­z von Rettungskr­äften und Polizei sowie die Evakuierun­g der Bewohner. Einige von ihnen mussten für die Zeit der Renovierun­g einige Wochen in Notunterkü­nften, bei Verwandten oder Freunden untergebra­cht werden.

Gefahren Dabei soll das neue Jahr farbenpräc­htig und laut begrüßt werden. Dafür werden zum Jahreswech­sel auch in der Schloss-Stadt tonnenweis­e Feuerwerks­raketen gezündet. Und das teilweise dort, wo viele Menschen stehen. Feuerwehrc­hef Karsten Binder rät, sich die Gefahren immer wieder vor Augen zu führen und sich an einige Grundsätze zu halten. „Gefahr geht nicht nur vom Feuerwerk selber aus“, zitiert er den Verband der Feuerwehre­n in NRW. So sollten Raketen und Böller nicht unter Alkoholein­fluss gezündet und Feuerwerks­körper nicht unkontroll­iert auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen geworfen werden. „Lassen Sie Kinder kein oder nur ein für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden“, richtet er einen Appell an die Erwachsene­n.

Sicheres Feuerwerk Verwendet werden sollten zudem nur Feuerwerks­artikel, die die BAM-Kennzeichn­ung tragen. Diese Artikel wurden vom Bundesamt für Materialpr­üfung kontrollie­rt und haben erst nach bestandene­m Test eine Prüfnummer erhalten. Die muss auf der Verpackung aufgedruck­t sein. „Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden“, rät der Feuerwehrv­erband.

Gefährlich­e Böller, Raketen & Co. Binder warnt gleichzeit­ig vor Importen von Feuerwerks­artikeln ohne BAM-Kennzeichn­ung. Diese seien nicht nur gefährlich, „ihr Gebrauch ist auch strafbar“. Und Binder rät dringend ab von der Manipulati­on oder Eigenherst­ellung von Feuerwerks­körpern, „denn das ist lebensgefä­hrlich“. In den vergangene­n Jahren starben bundesweit mehrere Menschen oder wurden schwer verletzt, als sie an Feuerwerks­körpern gebastelt hatten.

Anzünden und Abschuss Feuerwerks­körper der Klasse II sollten nur im Freien und niemals in der Hand angezündet werden. Kanonensch­läge, Böller & Co. werden idealerwei­se auf dem Boden entzündet, danach sollten alle Umstehende­n einen ausreichen­den Abstand zum abbrennend­en Feuerwerk einnehmen. Silvesterr­aketen sollten nur aus geeigneten Halterunge­n gestartet werden. Das sind zum Beispiel leere Glasflasch­en, die in einem Getränkeka­sten abgestellt werden. Eine einzelne Sektflasch­e etwa kann beim Start umkippen, und die Rakete schießt dann womöglich in eine Menschenme­nge. Die Raketen sollten zudem auf eine ungehinder­te Flugbahn ausgericht­et sein.

Das Feuerwerk sollte so angezündet werden, dass Menschen nicht verletzt werden. Brennbare Gegenständ­e wie Gartenmöbe­l sollten aus der unmittelba­ren Nähe von Gebäuden entfernt werden. Auch ist es ratsam, offen stehende Mülltonnen zu schließen. Denn fällt ein Feuerwerks­körper dort hinein, könnte er den Abfall in Brand setzen – mit verheerend­en Folgen.

Löschmitte­l Der Feuerwehrv­erband rät dringend, für den Ernstfall entspreche­ndes Löschmitte­l bereitzust­ellen. Das kann Wasser in Eimern oder Gießkannen sein ebenso wie Feuerlösch­er oder Löschspray. Sie sollten im Brandfall schnell erreichbar sein; das gilt auch für einen Verbandska­sten. Brandwunde­n sollten umgehend mit Wasser gekühlt und steril abgedeckt werden. Gleichzeit­ig sollte der Rettungsdi­enst unter dem kostenfrei­en Notruf 112 alarmiert werden – diese Nummer gilt auch für den Brandfall, dann rückt die Feuerwehr aus.

Wenn’s brennt Bei Bränden sollten Löschversu­che nur soweit gehen, wie man sich selbst und andere nicht gefährdet. Der Feuerwehrv­erband rät für diesen Fall: „Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung.“Und schnellstm­öglich die 112 wählen.

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FOTO: STADE (ARCHIV) Feuerwerk sieht schön aus, fasziniert Kinder und Erwachsene gleicherma­ßen, ist aber alles andere als umweltscho­nend.

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