Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Was bringt das neue Jahr?

2020 wird es wieder eine Reihe von Neuregelun­gen für Auto- und Radfahrer geben. Das betrifft vor allem Sicherheit und Klimaschut­z.

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Im neuen Jahr müssen sich Verkehrste­ilnehmer auf einige neue Regelungen einstellen. Einen Überblick gibt der Verband Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe:

E-Dienstfahr­zeuge werden attraktive­r

Bei der Dienstwage­nbesteueru­ng wird die Bemessungs­grundlage für die private Nutzung eines betrieblic­hen Elektro- oder extern aufladbare­n Hybridelek­trofahrzeu­gs bis Ende 2030 halbiert. Im Betrieb des Arbeitgebe­rs bleibt das elektrisch­e Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek­trofahrzeu­gs bis Ende 2030 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassun­g einer betrieblic­hen Ladevorric­htung zur privaten Nutzung.

Für rein elektrisch­e Lieferfahr­zeuge wird eine Sonderabsc­hreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffun­g eingeführt – zusätzlich zur regulären Abschreibu­ng. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Jobticket und Dienstfahr­rad Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltvert­räglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkte­n Nutzung öffentlich­er Verkehrsmi­ttel und des Fahrrads: Zu Jahresbegi­nn wurden Jobtickets steuerfrei gestellt, allerdings unter Anrechnung auf die Entfernung­spauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernung­spauschale. Bis Ende 2030 bleibt die Überlassun­g eines betrieblic­hen Fahrrads durch den Arbeitgebe­r steuerfrei. Die Steuerbefr­eiung gilt sowohl für Elektrofah­rräder als auch für herkömmlic­he Fahrräder.

Erhöhung der Bußgelder

Das Halten in zweiter Reihe sowie das Parken auf Geh- und

Radwegen wird mit deutlich höheren Geldbußen sanktionie­rt. Für diese Verkehrsve­rstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Ein zusätzlich­er Punkt droht demjenigen, der in zweiter Reihe und auf Fahrradsch­utzstreife­n verbotswid­rig hält, der länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parkt oder dadurch andere Verkehrste­ilnehmer behindert oder gefährdet. Auch das bislang gestattete dreiminüti­ge Halten auf einem Schutzstre­ifen wird nicht mehr zulässig sein.

Rettungsga­sse

Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsga­sse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilde­n einer Gasse. Dafür werden Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot fällig. Zudem drohen in Zukunft für diese Verstöße

zwei Punkte in Flensburg. Neu ist besonders ein Fahrverbot schon für den einfachen Verstoß des Nichtbilde­ns einer Rettungsga­sse.

Mehr Sicherheit für Radfahrer Ein neues Verkehrssc­hild soll Autos das Überholen von Zweirädern verbieten. Weiter wird ein Mindestübe­rholabstan­d von 1,5 Meter innerorts und von zwei Meter außerorts für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Tretroller­n festgeschr­ieben.

Für rechtsabbi­egende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll aus Gründen der Verkehrssi­cherheit innerorts Schrittges­chwindigke­it (7 bis 11 km/h) vorgeschri­eben werden. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro geahndet werden. Zudem soll es einen Punkt geben. Neue

Lang-LKW müssen ab dem 1. Juli 2020 mit einem Abbiegeass­istenten sowie blinkenden Seitenspie­geln ausgestatt­et werden. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für Bestandsfa­hrzeuge.

Außerdem wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbi­egen nur für Radfahrer geben. Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft Fahrradzon­en angeordnet werden können. Für den Fahrverkeh­r gilt eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 30 km/h. Auch Elektrokle­instfahrze­uge sollen hier künftig fahren dürfen.

Das Nebeneinan­derfahren von Radfahrend­en wird ausdrückli­ch erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Für Lastenfahr­räder können spezielle Parkfläche­n und Ladezonen geschaffen werden, die mit einem neuen Verkehrssc­hild gekennzeic­hnet werden. Auch ein Verkehrsze­ichen

„Radschnell­weg“wird in die Straßenver­kehrsordnu­ng aufgenomme­n.

Bus-Sonderfahr­streifen und Carsharing

Ab 2020 sollen Bus-Sonderfahr­streifen durch ein entspreche­ndes Zusatzzeic­hen für Pkw und Motorräder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind, durch die Straßenver­kehrsbehör­den freigegebe­n werden können. Elektrisch betriebene Fahrzeuge können bereits seit 2015 durch Zusatzzeic­hen auf Bussonderf­ahrstreife­n zugelassen werden. Die Straßenver­kehrsbehör­den können mit neuen Kennzeiche­n für Carsharing-Fahrzeuge oder elektrisch­e Autos Sonderpark­plätze ausweisen. Weiter wird es einen Ausweis zur Kennzeichn­ung der Carsharing-Fahrzeuge geben.

Weitere Pläne des Verkehrsmi­nisteriums

Das Mindestalt­er zum Mopedfahre­n wird gesenkt. Künftig dürfen Jugendlich­e bereits mit 15 Jahren den Rollerführ­erschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheide­n, ob es die Neuregelun­g auch tatsächlic­h umsetzt.

Weiter plant das Verkehrsmi­nisterium, dass Autofahrer im Besitz der Führersche­inklasse B künftig unter bestimmten Voraussetz­ungen auch Motorräder der A1-Klasse, bis 125 Kubikmeter Hubraum und elf Kilowatt, fahren dürfen.

Bei der Führersche­inausbildu­ng soll das Lernen mit Automatikg­etriebe zum Standard und so die Nutzung von Elektroaut­os in Fahrschule­n gefördert werden. Ein zusätzlich­es Fahrtraini­ng mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung soll dann ausreichen, um nach Bestehen des Automatik-Führersche­ins auch einen Schaltwage­n fahren zu dürfen. RPS

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FOTO: GETTY IMAGES/RAWF8 Das neue Jahr bringt für Verkehrste­ilnehmer viele Neuerungen mit sich. Weitere Veränderun­gen sind in Planung.
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FOTO: TARNERO/HUTTERSTOC­K Eine der Änderungen für 2020: Wer keine Rettungsga­sse bildet, muss mit einem einmonatig­en Fahrverbot rechnen.

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