Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Viel Arbeit für Versicherungen
Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen sorgt Silvester alljährlich verlässlich für Verletzungen und Brände. Und das, obwohl immer wieder vor den Gefahren gewarnt wird.
Jedes Jahr zum Jahresende registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer mehr als zehntausend zusätzliche Brände. Was natürlich auch mit den Feuern zusammenhängt, die durch Adventskränze oder Weihnachtsbäume entfacht werden. Worauf sollte beim Umgang mit Feuerwerkskörpern geachtet werden?
Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Bei diesen ist dann anzunehmen, dass sie – bei bestimmungsgemäßer Verwendung – sicher sind. Es gibt zwei Klassen: Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden. Des Weiteren ist zu beachten:
Keine illegalen Böller oder Raketen kaufen.
Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Knallwerk zünden.
Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18 bis 7 Uhr) ist Böllern offiziell erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
Raketen sollten stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nicht aufgehoben werden, weil sie sich auch später noch entzünden könnten. Auch sollten Knaller oder Raketen niemals ein zweites Mal angezündet werden.
Zuschauer von Feuerwerken sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten.
Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, wenn zum Beispiel ein explodierender Feuerwerkskörper ein Schaden am Gebäude anrichtet. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Über die Hausratversicherung ist der Hausrat von Möbeln über
Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die durch Feuer oder durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstanden sind. Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand geschädigt wird.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder beschädigt, so tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige oder die Schuldigen ermittelt werden kann beziehungsweise können.