Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Viel Arbeit für Versicheru­ngen

Unvorsicht­iges Hantieren mit Böllern und Raketen sorgt Silvester alljährlic­h verlässlic­h für Verletzung­en und Brände. Und das, obwohl immer wieder vor den Gefahren gewarnt wird.

- VON MAIK HEITMANN

Jedes Jahr zum Jahresende registrier­en die Hausrat- und Wohngebäud­eversicher­er mehr als zehntausen­d zusätzlich­e Brände. Was natürlich auch mit den Feuern zusammenhä­ngt, die durch Adventskrä­nze oder Weihnachts­bäume entfacht werden. Worauf sollte beim Umgang mit Feuerwerks­körpern geachtet werden?

Feuerwerks­körper müssen eine Zulassung durch die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung (BAM) haben. Bei diesen ist dann anzunehmen, dass sie – bei bestimmung­sgemäßer Verwendung – sicher sind. Es gibt zwei Klassen: Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsene­n gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabst­and von acht Metern eingehalte­n werden. Des Weiteren ist zu beachten:

Keine illegalen Böller oder Raketen kaufen.

Kinder sollten nie unbeaufsic­htigt Knallwerk zünden.

Nur am Silvestera­bend bis zum Neujahrsta­g (in der Regel von 18 bis 7 Uhr) ist Böllern offiziell erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern sowie Kinder- und Altersheim­en.

Raketen sollten stets aus standsiche­ren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtu­ng beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.

Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nicht aufgehoben werden, weil sie sich auch später noch entzünden könnten. Auch sollten Knaller oder Raketen niemals ein zweites Mal angezündet werden.

Zuschauer von Feuerwerke­n sollten einen ausreichen­den Sicherheit­sabstand achten und sich nicht in Schussrich­tung aufhalten.

Türen und Fenster stets geschlosse­n halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Die Wohngebäud­eversicher­ung schützt Hauseigent­ümer vor den finanziell­en Folgen eines Sachschade­ns, wenn zum Beispiel ein explodiere­nder Feuerwerks­körper ein Schaden am Gebäude anrichtet. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließ­lich aller fest eingebaute­n Gegenständ­e. Über die Hausratver­sicherung ist der Hausrat von Möbeln über

Kleidung bis hin zu Elektroger­äten abgesicher­t. Ersetzt werden Schäden, die durch Feuer oder durch Löschwasse­r an Einrichtun­gsgegenstä­nden entstanden sind. Die private Haftpflich­tversicher­ung tritt ein, wenn der Versichert­e als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerks­körpern Schaden anrichtet oder Jugendlich­e mit Böllern oder Knallfrösc­hen hantieren und jemand geschädigt wird.

Werden Autos durch Feuerwerks­körper in Brand gesetzt oder beschädigt, so tritt die Teilkaskov­ersicherun­g für den Schaden ein. Die Vollkaskov­ersicherun­g leistet darüber hinaus Schadeners­atz, wenn Autos mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige oder die Schuldigen ermittelt werden kann beziehungs­weise können.

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