Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
79-Jährige muss für Fahrerflucht zahlen
Eine Autofahrerin soll im Juni in Kobeshofen einen Wagen beschädigt haben. Eine Zeugin hatte sie verfolgt.
HÜCKESWAGEN Die Aussagen der 79-jährigen Angeklagten und der 40-jährigen Zeugin vor dem Amtsgericht Wipperfürth hatten fast nichts gemein. Der Rentnerin aus Wermelskirchen wurde vorgeworfen, nach einem Unfall geflüchtet zu sein. So soll sie im Juni auf dem Parkplatz vor dem Kobeshofener Fleischmarkt einen Smart beschädigt und den Unfallort verlassen haben, ohne sich um die Schadensbegleichung zu kümmern. Davon wollte die Angeklagte jedoch nichts bemerkt haben. „Als ich auf den Parkplatz fuhr, stand neben mir ein großer Jeep. Als ich vom Einkauf zurückkam, habe ich die Einkäufe in den Kofferraum gepackt, noch zweimal in eine Frikadelle gebissen und bin rückwärts aus der Parklücke gefahren“, sagte sie.
Auf dem Nachhauseweg sei sie noch an einem Bauernhof stehengeblieben, um sich über die Pflege ihres Lammfells zu informieren. Die Zeugin hatte die mutmaßliche Flüchtige jedoch mit ihrem Auto verfolgt und vor dem Bauernhof zur Rede gestellt.
Die Seniorin beteuerte, die Frau dort zum ersten Mal gesehen zu haben.
Die 40-Jährige schilderte den Vorgang vom vergangenen Juni jedoch völlig anders. „Ich habe gegenüber auf dem Parkplatz im Auto gesessen. Als die Frau die Fahrertür geöffnet hat, hat sie den Wagen neben ihr beschädigt und mich anschließend ganz erschrocken angesehen“, sagte sie aus. Sie selbst sei dann in den Fleischmarkt gegangen, in dem Glauben, dass sich die Verursacherin um die Begleichung des Schadens kümmern werde. „Als ich wieder herauskam, fuhr sie aber gerade weg, und da ich mir vom Nummernschild nur die Buchstaben gemerkt hatte, bin ich hinterhergefahren“, gab die Zeugin an. Bei dem Stopp auf dem Bauernhof habe sie die Wermelskirchenerin auf den Schaden aufmerksam gemacht und sie aufgefordert, zum Unfallort zurückzukehren. „Ich habe nichts gemacht, warum sollte ich zurückfahren?“, gab es als Antwort von der 79-Jährigen zurück.
Die Polizei machte die Fahrerin des beschädigten Smarts später anhand des Nummernschilds ausfindig und sicherte mit einer sogenannten Spurfixfolie die Lackspuren. „Es kostet etwa 1500 Euro, diese Mini-Lackpartikel auswerten zu lassen“, mahnte der Richter. Hiermit könne eindeutig festgestellt werden, ob die Angeklagte mit ihrem Auto den Kleinwagen beschädigt habe. Er glaubte der Aussage der Zeugin mehr, als der Aussage der Angeklagten und äußerte das auch: „Die Zeugin hat den Vorfall sehr plausibel geschildert. Warum sollte sie uns einen vom Pferd erzählen, wenn sie selbst gar nicht die Geschädigte ist?“, stellte er eine rhetorische Frage.
Der Staatsanwalt schloss sich dem an und legte der Angeklagten nahe, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Der Anwalt forderte das Gericht auf, das Alter seiner Mandantin bei der subjektiven Wahrnehmung des Geschehens zu berücksichtigen. Nach einer kurzen Besprechung mit ihrem Anwalt stimmte die 79-Jährige dann doch einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens mit der Auflage einer Zahlung von 600 Euro an die Jugendgerichtshilfe des Oberbergischen Kreises zu.
Der Schaden an dem Smart in Höhe von 802 Euro war bereits von ihrer Versicherung beglichen worden.