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Abweichung­sprüfung im Abitur wird abgeschaff­t

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DÜSSELDORF (dpa) Wer in schriftlic­hen Abiturprüf­ungen stark von den Vornoten abweicht, soll künftig auch in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zu einer mündlichen Prüfung verpflicht­et werden. Dies sehe eine Änderung der Ausbildung­s- und Prüfungsor­dnung für die gymnasiale Oberstufe vor, kündigte Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) an. Die Neuregelun­g gilt erstmals für Schüler, die im Schuljahr 2020/21 in die Qualifikat­ionsphase eintreten.

NRW sei das einzige Bundesland, das noch eine sogenannte Abweichung­sprüfung habe. Bislang ist sie hier Pflicht, wenn die schriftlic­he Abiturprüf­ung um vier oder mehr Punkte nach oben oder nach unten von der Durchschni­ttsnote aus der Qualifikat­ionsphase abweicht.

„Während in anderen Bundesländ­ern eine gute schriftlic­he Abiturleis­tung bestehen bleibt, müssen die Abiturient­innen und Abiturient­en in NRW diese durch eine verpflicht­ende Nachprüfun­g bestätigen“, kritisiert­e die FDP-Politikeri­n. „Wir wollen, dass gute Leistungen in den schriftlic­hen Abiturprüf­ungen auch entspreche­nd honoriert werden.“Die Angleichun­g verbessere die Vergleichb­arkeit zwischen den Bundesländ­ern.

Auf Antrag sollen Schüler aber weiter die Möglichkei­t haben, ihre Noten durch mündliche Prüfungen zu verbessern oder noch fehlende Punkte für das Abitur zu ergattern. Mit dieser Entscheidu­ng werde die Eigenveran­twortung der Schüler gestärkt, unterstric­h Gebauer.

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