Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Alleestraße verändert ihr Gesicht
Die Stadtverwaltung hat damit begonnen, das Gestaltungshandbuch für die City umzusetzen.
INNENSTADT Zwei Zeitschriftenständer stehen vor dem Geschäft von Wilhelm Goebel auf der oberen Alleestraße. Noch. Denn mindestens einer der beiden verstößt gegen das Gestaltungshandbuch für die Innenstadt, das der Stadtrat im September 2018 beschlossen hatte. Nun muss der Ständer weg. Und mit ihm zahlreiche Zelte, Werbeflaggen, Sonnenschirme und andere Aufsteller auf der gesamten Allee, die damit in den nächsten Monaten ihr Gesicht verändern wird.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, die Alleestraße durch einheitliche Regeln optisch aufzuwerten. „Das ist ja auch richtig“, sagt Einzelhändler Goebel. Vieles, was er auf Remscheids zentraler Einkaufsstraße sehe, passe ihm auch nicht. „Wenn Restposten von einer Palette verkauft werden, das geht natürlich nicht.“Doch einige der neuen Regeln halte er für missverständlich und nicht durchdacht.
Eine Warenaufstellung ist zum Beispiel nur bis maximal ein Meter Tiefe von der Hausfront erlaubt. Stellt Wilhelm Goebel seinen Zeitschriftenständer aber in diesen Bereich, verdeckt er sein Schaufenster. „Zwei Meter Abstand müssen schon sein, dann können da auch noch Leute durchgehen.“Nur einer von vielen Einzelfällen, mit denen sich die Stadtverwaltung, die nun begonnen hat, die Regeln des Handbuches umzusetzen, in den nächsten Monaten beschäftigen wird. „Wir haben ein Gestaltungshandbuch, und das können wir nicht einfach ignorieren“, sagt Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsamtes. Deswegen habe man angefangen, die Anlieger der Alleestraße zu informieren. „Wir versuchen, einen möglichst verträglichen Übergang zu schaffen.“
In einem ersten Schritt seien, wie auch bei Wilhelm Goebel, Sondernutzungserlaubnisse, die dem Gestaltungshandbuch
widersprechen, widerrufen worden. Theoretisch könne das dazu führen, dass Aufsteller, Werbetafeln und Zelte zwangsweise abgebaut werden, so Beckmann. „Aber das ist ausdrücklich nicht unser Ziel.“Zuerst werde man immer das Gespräch mit den Betroffenen suchen. Erstellt wurde das Gestaltungshandbuch zusammen mit der Stadtraum Architektengruppe aus Düsseldorf. Das 38-seitige Dokument enthält unter anderem Regeln für Werbeanlagen, Außengastronomie und Warenpräsentation. Und soll so dazu beitragen, „die Innenstadt attraktiver, lebendiger und lebenswerter zu machen“, wie es im
Vorwort heißt. So sollen groß- und vollflächig abgeklebte Fensterflächen sowie schrille Farben vermieden werden. Ebenso geschlossene Abtrennungen wie Zelte für die Außengastronomie. Dazu die Präsentation von Restposten, insbesondere auf Paletten und unter Sonnenschirmen. Erlaubt ist hingegen „ein ausgewähltes Warensortiment, das ansprechend und nur direkt vor dem Geschäft präsentiert wird“. Auch die Maße gibt das Handbuch vor: Von den Gebäudeecken ist jeweils mindestens ein halber Meter Abstand zu halten, von der Hausfront aus darf maximal ein Bereich von einem Meter Tiefe genutzt werden.
Außengastronomie ist zwar erwünscht, aber nur mit „leicht wirkender Möblierung aus hochwertigen Materialien“. Abtrennungen sollen aus Glaswänden oder Pflanzen bis 1,50 Meter Höhe bestehen, dazu sind Schirme erlaubt.
Gegen den Widerruf der Sondernutzungserlaubnis, der dazu führt, dass einer der beiden Zeitschriftenständer weg muss, könnte Einzelhändler Wilhelm Goebel noch bis Montag Einspruch einlegen. „Ach, das bringt doch nichts“, winkt er ab. Er will den Ständer erstmal stehenlassen – und abwarten, wie sich alles entwickelt.