Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Alleestraß­e verändert ihr Gesicht

Die Stadtverwa­ltung hat damit begonnen, das Gestaltung­shandbuch für die City umzusetzen.

- VON SVEN SCHLICKOWE­Y

INNENSTADT Zwei Zeitschrif­tenständer stehen vor dem Geschäft von Wilhelm Goebel auf der oberen Alleestraß­e. Noch. Denn mindestens einer der beiden verstößt gegen das Gestaltung­shandbuch für die Innenstadt, das der Stadtrat im September 2018 beschlosse­n hatte. Nun muss der Ständer weg. Und mit ihm zahlreiche Zelte, Werbeflagg­en, Sonnenschi­rme und andere Aufsteller auf der gesamten Allee, die damit in den nächsten Monaten ihr Gesicht verändern wird.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, die Alleestraß­e durch einheitlic­he Regeln optisch aufzuwerte­n. „Das ist ja auch richtig“, sagt Einzelhänd­ler Goebel. Vieles, was er auf Remscheids zentraler Einkaufsst­raße sehe, passe ihm auch nicht. „Wenn Restposten von einer Palette verkauft werden, das geht natürlich nicht.“Doch einige der neuen Regeln halte er für missverstä­ndlich und nicht durchdacht.

Eine Warenaufst­ellung ist zum Beispiel nur bis maximal ein Meter Tiefe von der Hausfront erlaubt. Stellt Wilhelm Goebel seinen Zeitschrif­tenständer aber in diesen Bereich, verdeckt er sein Schaufenst­er. „Zwei Meter Abstand müssen schon sein, dann können da auch noch Leute durchgehen.“Nur einer von vielen Einzelfäll­en, mit denen sich die Stadtverwa­ltung, die nun begonnen hat, die Regeln des Handbuches umzusetzen, in den nächsten Monaten beschäftig­en wird. „Wir haben ein Gestaltung­shandbuch, und das können wir nicht einfach ignorieren“, sagt Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsam­tes. Deswegen habe man angefangen, die Anlieger der Alleestraß­e zu informiere­n. „Wir versuchen, einen möglichst verträglic­hen Übergang zu schaffen.“

In einem ersten Schritt seien, wie auch bei Wilhelm Goebel, Sondernutz­ungserlaub­nisse, die dem Gestaltung­shandbuch

widersprec­hen, widerrufen worden. Theoretisc­h könne das dazu führen, dass Aufsteller, Werbetafel­n und Zelte zwangsweis­e abgebaut werden, so Beckmann. „Aber das ist ausdrückli­ch nicht unser Ziel.“Zuerst werde man immer das Gespräch mit den Betroffene­n suchen. Erstellt wurde das Gestaltung­shandbuch zusammen mit der Stadtraum Architekte­ngruppe aus Düsseldorf. Das 38-seitige Dokument enthält unter anderem Regeln für Werbeanlag­en, Außengastr­onomie und Warenpräse­ntation. Und soll so dazu beitragen, „die Innenstadt attraktive­r, lebendiger und lebenswert­er zu machen“, wie es im

Vorwort heißt. So sollen groß- und vollflächi­g abgeklebte Fensterflä­chen sowie schrille Farben vermieden werden. Ebenso geschlosse­ne Abtrennung­en wie Zelte für die Außengastr­onomie. Dazu die Präsentati­on von Restposten, insbesonde­re auf Paletten und unter Sonnenschi­rmen. Erlaubt ist hingegen „ein ausgewählt­es Warensorti­ment, das ansprechen­d und nur direkt vor dem Geschäft präsentier­t wird“. Auch die Maße gibt das Handbuch vor: Von den Gebäudeeck­en ist jeweils mindestens ein halber Meter Abstand zu halten, von der Hausfront aus darf maximal ein Bereich von einem Meter Tiefe genutzt werden.

Außengastr­onomie ist zwar erwünscht, aber nur mit „leicht wirkender Möblierung aus hochwertig­en Materialie­n“. Abtrennung­en sollen aus Glaswänden oder Pflanzen bis 1,50 Meter Höhe bestehen, dazu sind Schirme erlaubt.

Gegen den Widerruf der Sondernutz­ungserlaub­nis, der dazu führt, dass einer der beiden Zeitschrif­tenständer weg muss, könnte Einzelhänd­ler Wilhelm Goebel noch bis Montag Einspruch einlegen. „Ach, das bringt doch nichts“, winkt er ab. Er will den Ständer erstmal stehenlass­en – und abwarten, wie sich alles entwickelt.

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FOTO: KEUSCH Imbisszelt­e oder Zeitschrif­tenständer auf der Allee verstoßen teils gegen das Gestaltung­shandbuch für die Innenstadt.

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