Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Alten Holzöfen droht die Abschaltung
Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen im Laufe des Jahres 2020 austauschen. Bis 2024 sind rund vier Millionen Anlagen betroffen.
(tmn) Eine Schonfrist für viele Holzöfen endet 2020: Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert oder zumindest nachgerüstet werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor.
Viele Hauseigentümer müssen in den kommenden Monaten prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Stichtag ist der 31. Dezember 2020. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten. Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.
Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Wurden sie umgesetzt, endet ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.
Zwar gelten Fahrzeuge und auch die Industrie als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist eine Ursache. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen. Um diese Emissionen zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen. Laut Industrieverband Haus-, Heizund Küchentechnik (HKI) sind die Feinstaub-Emissionen von häuslichen Feuerstätten seit Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht 2010 um rund ein Drittel gesunken.
Das Typenschild auf dem Ofen sollte das Alter der Anlage nennen. Fehlt dieses, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Datenbank des HKI und anderer Verbände hilft, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden. Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Anlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Die Nachrüstung ist zwar möglich, es gibt etwa Partikelfilter gegen Feinstaub, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Aber nicht gegen zu viel Kohlenmonoxid.