Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Entscheidu­ng über neue Wahlbezirk­e steht noch aus

Für die Kommunalwa­hl werden die Wahlbezirk­e überprüft. Die Stadt empfiehlt Parteien, mit Wahlvorsch­lägen zu warten.

- VON DEBORAH HOHMANN

WERMELSKIR­CHEN Die 20 Wahlbezirk­e für die anstehende Kommunalwa­hl am 13. September 2020 stehen schon seit vergangene­m September fest. Jetzt könnte sich alles neu mischen: Denn mit dem im Dezember gefallenen Urteil des Verfassung­sgerichtsh­ofes wurde nicht nur das Bestehen der Stichwahl entschiede­n, sondern auch eine Neuregelun­g für Wahlbezirk­e beschlosse­n. Die Kommunen müssen ihre Bezirke nun bis zum 29. Februar überprüfen.

Was ist neu an den Wahlbezirk­en?

Es geht um deren Größe: Damit jede Stimme bei der Kommunalwa­hl gleich viel zählt, müssen die Bezirke ungefähr gleich groß sein. Bisher war eine Abweichung um bis zu 25 Prozent von der durchschni­ttlichen Einwohnerz­ahl aller Bezirke zulässig. Nach der neuen Regelung darf die Größe der Bezirke nur noch um 15 Prozent nach oben oder unten abweichen.

Was hat das Urteil zur Stichwahl damit zu tun?

Zunächst nicht viel: Das Urteil bezog sich auf die Klage der Landtagsfr­aktionen von SPD und Grünen gegen die Änderungen im Kommunalwa­hlgesetz durch die schwarz-gelbe Landesregi­erung. Dabei ging es primär um den Erhalt der Stichwahl, die Wahlbezirk­e waren nicht Bestandtei­l der Klage. SPD und Grüne forderten jedoch auch, dass bei der Berechnung der Einwohnerz­ahl, die entscheide­nd für die Einteilung der Wahlbezirk­e ist, weiterhin NichtEU-Bürger

mitgezählt werden. Das lehnte das Gericht jedoch ab. In dem Zuge wurde die Regelung für die Größe der Bezirke getroffen.

Wie sehen die Einwohner-Zahlen in Wermelskir­chen aktuell aus?

Laut den jüngsten Zahlen des Bürgerbüro­s leben derzeit 35.436 Menschen in Wermelskir­chen. Davon sind 5222 unter 16 Jahre alt und damit nicht wahlberech­tigt – bei der Einwohnerb­erechnung werden sie dennoch mitgezählt. Anders als die Nicht-EU-Bürger, von denen momentan 1456 in Wermelskir­chen leben und die neuerdings bei der Einwohnerb­erechnung nicht mehr berücksich­tigt werden. Dadurch könnte sich eine Verschiebu­ng bei der Einteilung der Wahlbezirk­e ergeben.

Was ändert sich an den Bezirken in Wermelskir­chen?

Wie Claudia Hennen-Mentenich vom Haupt- und Personalam­t auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, seien die bereits eingeteilt­en Wahlbezirk­e in Wermelskir­chen in den vergangene­n Wochen auf ihre Größe und eventuelle Abweichung­en überprüft worden. „Einen entspreche­nden Vorschlag legen wir im Wahlauschu­ss am 27. Januar vor“, so Hennen-Mentenich weiter. Der Wahlaussch­uss ist unabhängig von tatsächlic­h zu großen oder zu kleinen Wahlbezirk­en für jede Kommune verpflicht­end. Eine Entscheidu­ng, ob und was an der Einteilung der Bezirke geändert wird, steht also noch aus.

Was bedeutet eine mögliche Änderung

der Wahlbezirk­e für die Parteien bedeuten?

Sollten die Wahlbezirk­e neu eingeteilt werden, müssen Parteien ihre Wahlvorsch­läge neu einreichen – deswegen empfiehlt die Stadt den Parteien, bis zur Entscheidu­ng am 27. Januar zu warten. Bisher seien jedoch noch keine Wahlvorsch­läge eingereich­t worden, sagte Hennen-Mentenich.

Welche Rolle spielt der Brexit?

Fakt ist, dass britische Bürger nach einem EU-Austritt ebenfalls nicht mehr wahlberech­tigt sind und, nach der neuen Regelung, auch nicht mehr bei der Einwohnerb­erechnung berücksich­tigt werden. In Wermelskir­chen sind aktuell laut Stadtverwa­ltung neun britische Bürger gemeldet.

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