Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Stadt unter Druck – Wahlkreise brauchen einen neuen Zuschnitt

Wegen der Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofs zur Stichwahl ist die Rader Stadtverwa­ltung nun unter Druck, den Zuschnitt der Wahlkreise zu verändern.

- VON STEFAN GILSBACH

RADEVORMWA­LD Eigentlich hatten die Mitarbeite­r der Verwaltung gedacht, beim Thema Wahlkreise sei die Arbeit vor der Kommunalwa­hl getan. Der Rat hatte am 11. Juli entschiede­n, dass das Gremium von 38 auf 36 Personen verringert werden soll. Dazu mussten die Wahlkreise angepasst werden – fünf davon waren betroffen, die Änderungen für die Bürger waren überschaub­ar.

Nun jedoch müssen Amtsleiter Jochen Knorz und sein Team mit der Arbeit von vorne anfangen. Der Grund ist das Urteil des Verfassung­sgerichtsh­ofes in Münster vom 20. Dezember, dass die Stichwahl für Bürgermeis­ter bei den Kommunalwa­hlen in NRW nicht abgeschaff­t werden darf. Die Landesfrak­tionen von SPD und Grünen hatten damit einen Erfolg vor Gericht gegen die Änderungen der schwarz-gelben Landesregi­erung im Kommunalwa­hlrecht erzielt.

Und dies hat konkrete Folgen für die Zuschnitte der Wahlbezirk­e. Diese müssen nämlich, was die Stimmenzah­l angeht, gleich groß sein, um Verzerrung­en bei den Ergebnisse­n zu vermeiden. Bislang galt eine pauschale Obergrenze von 25 Prozent an erlaubter Abweichung, nun sind es nur noch 15 Prozent.

„Anfang Februar wird es nun einen neuen Wahlaussch­uss geben“, erläutert Jochen Knorz. Bis dahin müssten die Mitarbeite­r der Verwaltung ein neues Konzept für den Zuschnitt der Wahlkreise vorlegen. Schon jetzt zeige sich allerdings: „Es lassen sich nicht überall optimale Lösungen schaffen“, berichtet Knorz Details könne die Verwaltung zwar noch nicht mitteilen, doch als sicher gilt: Fast die Hälfte der 18 Wahlkreise im Radevormwa­lder Stadtgebie­t werden sich vom Zuschnitt her ändern.

„In dünn besiedelte­n Bereichen kann so ein Zuschnitt erhebliche Auswirkung­en haben“, sagt der Amtsleiter. Bei der Neuordnung müssen nicht nur deutsche Staatsange­hörige und Bürger der EU, sondern auch die Einwohner unter 16

Jahren zahlenmäßi­g berücksich­tigt werden. Die Zeit sitzt den Mitarbeite­rn der Stadt im Nacken, denn landesweit müssen bis zum 29. Februar alle Wahlkreis-Zuschnitte geändert sein. Auf kommunaler Ebene heißt dies, dass die Ergebnisse noch früher vorliegen müssen, damit in NRW zum genannten Datum wirklich alles in trockenen Tüchern ist für die Kommunalwa­hl am 13. September.

Sollten Parteien bereits ihre Kandidaten­listen für die Wahl aufgestell­t haben, müssten sie nach Einschätzu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofes in Münster das Prozedere ebenfalls noch einmal wiederhole­n. Offen ist allerdings, ob dies nur für die betroffene­n Wahlkreise oder für alle Wahlkreise in einer Kommune gilt.

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Bei der Kommunalwa­hl am Sonntag, 13. September, wird es in Rade neue Wahlkreis-Zuschnitte geben.

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