Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Stadt unter Druck – Wahlkreise brauchen einen neuen Zuschnitt
Wegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Stichwahl ist die Rader Stadtverwaltung nun unter Druck, den Zuschnitt der Wahlkreise zu verändern.
RADEVORMWALD Eigentlich hatten die Mitarbeiter der Verwaltung gedacht, beim Thema Wahlkreise sei die Arbeit vor der Kommunalwahl getan. Der Rat hatte am 11. Juli entschieden, dass das Gremium von 38 auf 36 Personen verringert werden soll. Dazu mussten die Wahlkreise angepasst werden – fünf davon waren betroffen, die Änderungen für die Bürger waren überschaubar.
Nun jedoch müssen Amtsleiter Jochen Knorz und sein Team mit der Arbeit von vorne anfangen. Der Grund ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster vom 20. Dezember, dass die Stichwahl für Bürgermeister bei den Kommunalwahlen in NRW nicht abgeschafft werden darf. Die Landesfraktionen von SPD und Grünen hatten damit einen Erfolg vor Gericht gegen die Änderungen der schwarz-gelben Landesregierung im Kommunalwahlrecht erzielt.
Und dies hat konkrete Folgen für die Zuschnitte der Wahlbezirke. Diese müssen nämlich, was die Stimmenzahl angeht, gleich groß sein, um Verzerrungen bei den Ergebnissen zu vermeiden. Bislang galt eine pauschale Obergrenze von 25 Prozent an erlaubter Abweichung, nun sind es nur noch 15 Prozent.
„Anfang Februar wird es nun einen neuen Wahlausschuss geben“, erläutert Jochen Knorz. Bis dahin müssten die Mitarbeiter der Verwaltung ein neues Konzept für den Zuschnitt der Wahlkreise vorlegen. Schon jetzt zeige sich allerdings: „Es lassen sich nicht überall optimale Lösungen schaffen“, berichtet Knorz Details könne die Verwaltung zwar noch nicht mitteilen, doch als sicher gilt: Fast die Hälfte der 18 Wahlkreise im Radevormwalder Stadtgebiet werden sich vom Zuschnitt her ändern.
„In dünn besiedelten Bereichen kann so ein Zuschnitt erhebliche Auswirkungen haben“, sagt der Amtsleiter. Bei der Neuordnung müssen nicht nur deutsche Staatsangehörige und Bürger der EU, sondern auch die Einwohner unter 16
Jahren zahlenmäßig berücksichtigt werden. Die Zeit sitzt den Mitarbeitern der Stadt im Nacken, denn landesweit müssen bis zum 29. Februar alle Wahlkreis-Zuschnitte geändert sein. Auf kommunaler Ebene heißt dies, dass die Ergebnisse noch früher vorliegen müssen, damit in NRW zum genannten Datum wirklich alles in trockenen Tüchern ist für die Kommunalwahl am 13. September.
Sollten Parteien bereits ihre Kandidatenlisten für die Wahl aufgestellt haben, müssten sie nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofes in Münster das Prozedere ebenfalls noch einmal wiederholen. Offen ist allerdings, ob dies nur für die betroffenen Wahlkreise oder für alle Wahlkreise in einer Kommune gilt.