Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Der BND wird nervös
Das Verfassungsgericht grübelt, wie es den deutschen Geheimdienst zügeln könnte.
KARLSRUHE An zwei Tagen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Vizepräsidenten Stephan Harbarth die Überwachungspraxis des BND hinterfragt – und zwar im Wortsinne. Die Richter wollten von der Bundesregierung wissen, warum es wichtig sein soll, massenweise Ausländer im Ausland abzuhören und wieso Ausländer sich nicht auf deutsche Grundrechte berufen können sollten. Reporter ohne Grenzen und ausländische Journalisten hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Bundesverfassungsgericht könnte die Überwachung von Ausländern im Ausland zwar grundsätzlich zulassen, aber einige Auflagen erteilen. Es wäre eine klassische
Karlsruher „Ja, aber“-Entscheidung. Möglicherweise könnte der Senat Kontrollgremien stärken. Denkbar ist offenbar auch, die Weitergabe der vom BND gesammelten Daten an Geheimdienste anderer Länder nur noch unter strengeren Voraussetzungen zuzulassen.
Weitgehend einig scheinen die Verfassungsrichter darin, ob sich auch Ausländer auf das deutsche Grundrecht der Telekommunikationsfreiheit (Artikel 10 des Grundgesetzes) berufen können. Die Bundesregierung argumentierte hier eigenwillig: Weil in der Präambel vom „deutschen Volk“die Rede sei, könnten sich Ausländer nicht auf deutsche Grundrechte berufen. Richterin Gabriele Britz machte darauf aufmerksam, dass die Grundrechte standardmäßig auch für Ausländer gelten – und bloß in Ausnahmefällen nur für Deutsche. Wenn Ausländer aber den Schutz von Artikel 10 genießen, müsste der BND seine Überwachungsaktivitäten stark einschränken.