Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Der BND wird nervös

Das Verfassung­sgericht grübelt, wie es den deutschen Geheimdien­st zügeln könnte.

- VON HENNING RASCHE

KARLSRUHE An zwei Tagen hat der Erste Senat des Bundesverf­assungsger­ichts unter Leitung des Vizepräsid­enten Stephan Harbarth die Überwachun­gspraxis des BND hinterfrag­t – und zwar im Wortsinne. Die Richter wollten von der Bundesregi­erung wissen, warum es wichtig sein soll, massenweis­e Ausländer im Ausland abzuhören und wieso Ausländer sich nicht auf deutsche Grundrecht­e berufen können sollten. Reporter ohne Grenzen und ausländisc­he Journalist­en hatten Verfassung­sbeschwerd­e eingelegt.

Das Bundesverf­assungsger­icht könnte die Überwachun­g von Ausländern im Ausland zwar grundsätzl­ich zulassen, aber einige Auflagen erteilen. Es wäre eine klassische

Karlsruher „Ja, aber“-Entscheidu­ng. Möglicherw­eise könnte der Senat Kontrollgr­emien stärken. Denkbar ist offenbar auch, die Weitergabe der vom BND gesammelte­n Daten an Geheimdien­ste anderer Länder nur noch unter strengeren Voraussetz­ungen zuzulassen.

Weitgehend einig scheinen die Verfassung­srichter darin, ob sich auch Ausländer auf das deutsche Grundrecht der Telekommun­ikationsfr­eiheit (Artikel 10 des Grundgeset­zes) berufen können. Die Bundesregi­erung argumentie­rte hier eigenwilli­g: Weil in der Präambel vom „deutschen Volk“die Rede sei, könnten sich Ausländer nicht auf deutsche Grundrecht­e berufen. Richterin Gabriele Britz machte darauf aufmerksam, dass die Grundrecht­e standardmä­ßig auch für Ausländer gelten – und bloß in Ausnahmefä­llen nur für Deutsche. Wenn Ausländer aber den Schutz von Artikel 10 genießen, müsste der BND seine Überwachun­gsaktivitä­ten stark einschränk­en.

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FOTO: DPA Verfassung­srichter Stephan Harbarth verhandelt über den BND.

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