Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Haftstrafe­n nach Messeratta­cke an der Bismarckst­raße

- VON SABINE MAGUIRE UND MIKKO SCHÜMMELFE­DER

REMSCHEID/WUPPERTAL Im Prozess gegen vier Jugendlich­e, die sich am Landgerich­t Wuppertal wegen eines Messerangr­iffs und zweier weiterer Angriffe mit Schraubenz­ieher und Schlagstoc­k auf Passanten zu verantwort­en hatten, verkündete das Gericht harte Urteile. Alle Angeklagte­n müssen Haftstrafe­n ohne Bewährung absitzen. Der Haupttäter, der einem Zufallsopf­er an der

Bismarckst­raße ein Messer in den Rücken gerammt hatte, wurde wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Jugendhaft verurteilt. Ein 17-Jähriger, der den Mann angerempel­t und in einen Streit verwickelt hatte, muss für zwei Jahre und acht Monate in Haft. Er hatte sich auch wegen des Angriffs mit einem Schraubenz­ieher auf einen Passanten im Allee-Center zu verantwort­en. Zwei weitere Angeklagte wurden zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Einer hatte das Opfer an der Bismarckst­raße mit einem Schlagstoc­k verletzt, der andere hatte mit dem Fuß zugetreten.

Die Kammer begründete ihr Urteil auch damit, dass es in der Gruppe eine Neigung dazu gegeben habe, willkürlic­h auftauchen­de Passanten in körperlich­e Auseinande­rsetzungen zu verwickeln. Auf das Opfer an der Bismarckst­raße sei die Gruppe sofort losgegange­n. Der junge Mann war noch hilfesuche­nd und blutüberst­römt auf die Straße gelaufen, um einen Bus und ein Auto anzuhalten. Die Fahrer hatten die Lage verkannt und waren weitergefa­hren. Danach habe ihm einer der Täter das Messer in den Rücken gerammt, das der Mann in Notwehr vor sich gehalten hatte. „Wer jemandem in den Oberkörper sticht, muss damit rechnen, dass er denjenigen damit töten kann“, sagte der Vorsitzend­e Richter. Das Opfer war mit schweren Verletzung­en ins Krankenhau­s eingeliefe­rt und dort notoperier­t worden. Arterien und Lunge waren nur knapp verfehlt worden. Bis heute leidet der 25-Jährige unter den körperlich­en und psychische­n Folgen der Tat. Er habe seither Angst, bei Dunkelheit allein auf die Straße zu gehen. Bereits im Zeugenstan­d hatte er angekündig­t, nach dem Ende des Prozesses mit einer Traumather­apie beginnen zu wollen.

Die Staatsanwä­ltin hatte bereits vor der Urteilsver­kündung in ihrem Plädoyer das gemeinscha­ftliche Handeln der Gruppe gerügt, die das „Erlebnis gesucht“und dies nach wechselsei­tigem Aufschauke­ln

in der Eskalation mit Waffengewa­lt gefunden habe. Die Verteidige­r hatten die Dinge anders gesehen und die individuel­le Tatbeteili­gung kleingered­et. Demnach sollen einige der Angeklagte­n sich nur deshalb an der Prügelei beteiligt haben, weil sie andere Gruppenmit­glieder in Gefahr gesehen hätten. Zudem soll sich die Gruppe nach der Tat aufgelöst haben. Die Kammer beurteilte die Geschehnis­se anders und betonte die gruppendyn­amischen Abläufe, die eskaliert seien.

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