Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mit gerade mal 29 Jahren beendet Caroline Wozniacki nach dem Ausscheide­n bei den Australian Open ihre aktive Karriere.

- VON THOMAS REISENER

Das Grundgeset­z garantiert den Kommunen das Recht auf Selbstverw­altung. Schon seit zehn Jahren gilt das für über 140 teilweise wechselnde Kommunen in NRW nicht mehr. Ihre Finanzlage ist so prekär, dass sie ihren kommunalen Haushalt unter den Vorbehalt einer Aufsicht stellen müssen. Mit dem Altschulde­nfonds liegt nun ein Instrument auf dem Verhandlun­gstisch, das diesen unhaltbare­n Zustand mithilfe von Bundes- und Landesgeld aus der Welt schaffen könnte.

Aber die Kommunen dürfen jetzt nicht einfach nur Geld geschenkt bekommen. Es muss eine Lösung her, die zugleich ihr erneutes Abdriften in den Schuldensu­mpf verhindert. Wesentlich­e Ursache der Kommunalsc­hulden ist, dass der Bund ihnen immer mehr Aufgaben überträgt, ohne sie dafür ausreichen­d zu bezahlen. Wenn das Land den Kommunen Aufgaben überträgt, muss es sie dafür entschädig­en. Gegenüber dem Bund gilt dieses sogenannte Konnexität­sprinzip nicht. Das muss sich ändern.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Kommunen selbst erheblich zu ihrem Desaster beigetrage­n haben. So meinten etwa Duisburg und andere Kommunen, sich mit der Steag ausgerechn­et einen eigenen Kohleverst­romer kaufen zu müssen, der inzwischen – nicht gerade überrasche­nd – in eine massive Schieflage geraten ist. Andere Kommunen haben Millionen bei unseriösen Zinswetten verzockt, wieder andere leisteten sich luxuriöser­e Verwaltung­sgebäude und Schwimmbäd­er, als sie es sich leisten konnten.

Der Altschulde­nfonds darf schlecht wirtschaft­ende Kommunen nicht gleichstel­len mit solchen, die gut gewirtscha­ftet haben. Das Recht der Kommunen auf Selbstverw­altung muss wieder hergestell­t werden. Aber das Recht der Bürger auf einen sachgerech­ten Umgang mit ihrem Steuergeld auch.

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