Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Sieben Freilassun­gen wegen zu langsamer Justizbehö­rden

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DÜSSELDORF (dpa) Wegen zu langsamer Arbeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen sind im vergangene­n Jahr sieben mutmaßlich­e Straftäter aus der Untersuchu­ngshaft freigelass­en worden. Das teilte das Justizmini­sterium auf Anfrage in Düsseldorf mit. Demnach haben „die Oberlandes­gerichte (OLG) aus verschiede­nen Gründen eingetrete­ne Verzögerun­gen als vorhersehb­ar und damit vermeidbar erachtet“.

Für Haftsachen gilt ein Beschleuni­gungsgebot. Nach sechs Monaten U-Haft ist bei jedem Gefangenen von einem Gericht zu prüfen, ob die Fortdauer gerechtfer­tigt ist. Mitte Januar gab es in den NRW-Justizvoll­zugsanstal­ten 2746 Untersuchu­ngsgefange­ne.

Insgesamt mussten im vergangene­n Jahr in den OLG-Bezirken Düsseldorf,

Köln und Hamm formal sogar acht Haftbefehl­e in sechs Verfahren wegen Verzögerun­gen aufgehoben werden. Ein Beschuldig­ter habe aber wegen einer anderen Sache in Untersuchu­ngshaft bleiben müssen, berichtete das Justizmini­sterium.

Bei den sechs Verfahren sei es um Verstöße gegen das Betäubungs­mittelgese­tz gegangen (drei Fälle), schwere Bandendieb­stähle, Raub sowie Verstöße gegen das Waffengese­tz mit Verabredun­g zum Verbrechen (jeweils ein Fall), so das Ministeriu­m. Auch in den beiden Vorjahren hätten in NRW jeweils sieben Untersuchu­ngshäftlin­ge in jeweils sechs Fällen wegen Verfahrens­verzögerun­gen entlassen werden müssen. 2017 waren es den Angaben zufolge nur zwei Personen in zwei Fällen.

Nach sechs Monaten Untersuchu­ngshaft ist zu prüfen, ob diese fortgesetz­t werden darf

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