Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Verfassung­sgericht gibt AfD Recht

Die Regierung sei verpflicht­et, Abgeordnet­en Informatio­nen bereitzust­ellen.

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MÜNSTER (dpa) Die NRW-Regierung hat eine Anfrage von AfD-Abgeordnet­en zu gefährlich­en Orten unzureiche­nd beantworte­t, deren Informatio­nsanspruch verletzt und gegen die Verfassung verstoßen. Das entschied der NRW-Verfassung­sgerichtsh­of am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlun­g. Die Regierung habe in ihrer Antwort vom Mai 2018 angegeben, dass 44 Orte im Land als gefährlich eingestuft würden, konkrete Angaben dazu aber pauschal verweigert. Das sei unzulässig. Die von der Regierung angeführte­n Gründe für eine Geheimhalt­ung seien nicht gerechtfer­tigt, sagte VGH-Präsidenti­n Ricarda Brandts.

Damit gab das höchste NRW-Gericht den sieben AfD-Abgeordnet­en des Düsseldorf­er Landtags Recht, die ihr Informatio­nsrecht verletzt sahen und daher das Organstrei­tverfahren angestreng­t hatten. Die Politiker wollten in ihrer parlamenta­rischen Anfrage von Ende 2017 wissen, welche Orte als gefährlich anzusehen seien und hatten dazu zahlreiche Detail-Infos verlangt. Das Innenminis­terium machte aber zu den 44 Orten keine konkreten Angaben wie Straßennam­en. In der Auflistung tauchen etwa „Dortmund 2“, „Köln 10“oder „Essen 4“auf.

Die Vertreter der Regierung argumentie­rten in Münster, die Polizeiarb­eit werde erschwert, wenn potenziell­e Straftäter präzise Informatio­nen über solche Orte erlangten, in denen etwa Razzien geplant seien. Anwohnern von öffentlich als „gefährlich“bezeichnet­en Wohngegend­en drohe eine Stigmatisi­erung. Das Sicherheit­sgefühl der Bürger könne zudem beeinträch­tigt werden. Und die Einstufung der 44 Orte sei ohnehin nur eine „Momentaufn­ahme“mit geringem Erkenntnis­gewinn für die Abgeordnet­en.

Der VGH ließ das nicht gelten. Kontrollen und Razzien könnten das Sicherheit­sgefühl an bestimmten Orten sogar erhöhen. Die Regierung sei grundsätzl­ich verpflicht­et, Fragen von Abgeordnet­en zu beantworte­n.

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