Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
SPD will Soli-Entlastung schon im Juli
Wegen guter Kassenlage soll die Abgabe für 90 Prozent der Bürger früher enden.
BERLIN (dpa/mar) Die meisten Bundesbürger sollen nach dem Willen der SPD-Fraktionsführung im Bundestag bereits ab 1. Juli vom Solidaritätszuschlag entlastet werden. Bisher ist die Teilabschaffung des Solis für 2021 vorgesehen. Doch durch die Haushaltsüberschüsse stelle sich die Lage besser dar, begründete der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch den Vorstoß.
Die Entlastung, die von Juli bis Dezember rund fünf Milliarden Euro betragen würde, käme direkt bei der Bevölkerung an und würde die Binnennachfrage stärken, so die SPD. Deswegen sei der Schritt besser als die von der Union geforderte Steuerentlastung von Unternehmen. Bereits der Koalitionsausschuss
von Union und SPD am Mittwochabend könnte sich auf ein Vorziehen der Soli-Teilabschaffung verständigen, sagte Schneider.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) reagierte zurückhaltend auf den Vorschlag. Er wisse nicht, ob das mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) abgestimmt sei, sagte er. Altmaier setzt sich für die Komplettabschaffung des Soli ein. Der Zuschlag habe mit dem Ende des Solidarpakts für Ostdeutschland seine Berechtigung verloren. Ihn abzuschaffen, sei eine Frage der Glaubwürdigkeit, so Altmaier.
Die SPD lehnt die Komplettabschaffung jedoch ab, weil höhere Einkommen dadurch stärker entlastet würden. Bisher ist beschlossen, die Abgabe für rund 90 Prozent der
Zahler ab 2021 abzuschaffen. Weitere 6,5 Prozent sollen sie noch teilweise entrichten. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten.
Der Soli war als Sondersteuer für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer. Insgesamt brachte er dem Staat im vergangenen Jahr 18,9 Milliarden Euro ein.
Unterdessen legte der Bundesverband mittelständische Wirtschaft Verfassungsklage gegen das Ende des Zuschlags für nur 90 Prozent der Zahler ein. Zur Begründung hieß es, die geplante, „bewusste Schlechterstellung ganzer Steuerzahler-Gruppen“verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.