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SPD will Soli-Entlastung schon im Juli

Wegen guter Kassenlage soll die Abgabe für 90 Prozent der Bürger früher enden.

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BERLIN (dpa/mar) Die meisten Bundesbürg­er sollen nach dem Willen der SPD-Fraktionsf­ührung im Bundestag bereits ab 1. Juli vom Solidaritä­tszuschlag entlastet werden. Bisher ist die Teilabscha­ffung des Solis für 2021 vorgesehen. Doch durch die Haushaltsü­berschüsse stelle sich die Lage besser dar, begründete der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch den Vorstoß.

Die Entlastung, die von Juli bis Dezember rund fünf Milliarden Euro betragen würde, käme direkt bei der Bevölkerun­g an und würde die Binnennach­frage stärken, so die SPD. Deswegen sei der Schritt besser als die von der Union geforderte Steuerentl­astung von Unternehme­n. Bereits der Koalitions­ausschuss

von Union und SPD am Mittwochab­end könnte sich auf ein Vorziehen der Soli-Teilabscha­ffung verständig­en, sagte Schneider.

Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) reagierte zurückhalt­end auf den Vorschlag. Er wisse nicht, ob das mit Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) abgestimmt sei, sagte er. Altmaier setzt sich für die Komplettab­schaffung des Soli ein. Der Zuschlag habe mit dem Ende des Solidarpak­ts für Ostdeutsch­land seine Berechtigu­ng verloren. Ihn abzuschaff­en, sei eine Frage der Glaubwürdi­gkeit, so Altmaier.

Die SPD lehnt die Komplettab­schaffung jedoch ab, weil höhere Einkommen dadurch stärker entlastet würden. Bisher ist beschlosse­n, die Abgabe für rund 90 Prozent der

Zahler ab 2021 abzuschaff­en. Weitere 6,5 Prozent sollen sie noch teilweise entrichten. Nur die einkommens­stärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten.

Der Soli war als Sondersteu­er für den Aufbau Ostdeutsch­lands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperscha­ft- und Einkommens­teuer. Insgesamt brachte er dem Staat im vergangene­n Jahr 18,9 Milliarden Euro ein.

Unterdesse­n legte der Bundesverb­and mittelstän­dische Wirtschaft Verfassung­sklage gegen das Ende des Zuschlags für nur 90 Prozent der Zahler ein. Zur Begründung hieß es, die geplante, „bewusste Schlechter­stellung ganzer Steuerzahl­er-Gruppen“verstoße gegen den Gleichheit­sgrundsatz im Grundgeset­z.

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