Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Germanwings: Angehörige fordern mehr Geld
ESSEN (dpa) Im Fall der 2015 abgestürzten Germanwings-Maschine werden am 6. Mai beim Landgericht Essen die Klagen von Angehörigen auf höheres Schmerzensgeld verhandelt. Nach Angaben des Berliner Anwalts Elmar Giemulla geht es um die Ansprüche von rund 25 Angehörigen, die von der Muttergesellschaft Lufthansa ein höheres Schmerzensgeld
erstreiten wollen. Die Ansprüche von weiteren rund 165 Angehörigen sollen beim Landgericht Frankfurt verhandelt werden.
Die Klage richtet sich gegen die Lufthansa sowie gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA, an der der Copilot ausgebildet wurde. Der den Ermittlungen zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus
am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben. Seine Ausbildung hatte er wegen einer schweren Depression nur mit Sondergenehmigung beenden können.
Die Lufthansa hat pro Person bereits 10.000 Euro Schmerzensgeld an nächste Angehörige gezahlt.
Laut Giemulla klagen die Angehörigen auf weitere 30.000 Euro. Für jedes Todesopfer haben sie zudem 25.000 Euro vererbbares Schmerzensgeld erhalten, hier sollen weitere 25.000 Euro je Opfer fließen.
Laut einem Gerichtssprecher besteht eventuell aber gar kein Anspruch gegen Flugschule und Fluggesellschaft. Möglicherweise sei die medizinische Überwachungspflicht eine staatliche Aufgabe. Lufthansa und Flugschule seien dann die falschen Adressaten der Klage. Der Sprecher betonte, dass die Auffassung der Kammer vorläufig sei und sie die Parteien aufgefordert habe, sich zum Gesichtspunkt „Staatshaftung“vor dem Termin noch einmal vertiefend schriftlich zu äußern.