Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Hotelfachmann droht Haftstrafe
Der 34-Jährige soll eine Kollegin zu sexuellen Handlungen genötigt haben.
REMSCHEID/SOLINGEN Das hatte sich der Angeklagte wohl anders vorgestellt: Vom Amtsgericht war er wegen sexueller Nötigung und Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – jetzt droht im eine Haftstrafe. Zwei Jahre und sechs Monate will ihn der Berufungsrichter in den Vollzug schicken, noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dem gelernten Hotelfachmann aus Solingen dürfte viel daran liegen, die Freiheitsstrafe noch abzuwenden. Im Gerichtssaal saß seine Verlobte, die er gerne heiraten würde. Und er hat einen sicheren Job in einem Restaurant in Remscheid, den er wohl gerne behalten würde.
Auch die ihm vorgeworfenen Taten sollen sich im Juni 2017 zum Teil in einer Gaststätte zugetragen haben. Dort soll er eine Kollegin die Treppe hinunter gezerrt und in die Personaltoilette gedrängt haben. Der 34-jährige Angeklagte soll die Frau gegen ihren Willen geküsst und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Zuvor soll er die Toilettentür verschlossen und das Licht ausgeschaltet haben. Erst als er draußen Stimmen hörte, soll er von ihr abgelassen haben. Als die damals 19-Jährige später Gläser polierte, soll er sie erneut bedrängt, sie gewaltsam an die Theke gedrängt und ihr in den Schritt gefasst haben.
Kurz danach soll der Angeklagte der damals zwölf Jahre alten Schwester des Opfers eine anzügliche SMS mit einem Nacktfoto von sich geschickt und dem Mädchen geschrieben haben, dass er „Frauen gerne untenrum verwöhnen“würde. Der Angeklagte hatte die Taten beim Amtsgericht gestanden und der Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6000 Euro zugestimmt. Dort hatte man eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen, dort sah man eine
Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht als angemessen an.
Auch aus Sicht der Berufungskammer war dieses Urteil nicht haltbar – vor allem wegen der Folgen, die die Taten für das ältere der Opfer gehabt hätten. Der Ermutigung ihres Anwalts folgend, haben die Schwestern im Zeugenstand über die Folgen der Übergriffe gesprochen. Die mittlerweile 15-Jährige berichtete von schlechteren Noten und Ängsten, die sie jedoch mit Selbstverteidigungskursen in den Griff bekommen habe.
Schlimmere Auswirkungen hatte das Geschehen für die ältere Schwester, die unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Sie habe sich anfangs nicht mehr aus dem Haus gewagt und noch heute bekomme sie Panik in geschlossenen Räumen. Wegen der Ängste habe sie ihr Studium unterbrechen müssen.
Beim Amtsgericht war dem Angeklagten nahegelegt worden, sich wegen seiner Neigungen in psychotherapeutische Behandlung zu begeben – was dieser angeblich aus Zeitgründen nicht getan hatte. Auch eine Entschuldigung bei den Opfern hatte deren Anwalt vermisst. Möglicherweise auch deshalb verhängte die Kammer nun eine Haftstrafe.