Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Hotelfachm­ann droht Haftstrafe

Der 34-Jährige soll eine Kollegin zu sexuellen Handlungen genötigt haben.

- VON SABINE MAGUIRE

REMSCHEID/SOLINGEN Das hatte sich der Angeklagte wohl anders vorgestell­t: Vom Amtsgerich­t war er wegen sexueller Nötigung und Kindesmiss­brauchs zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden – jetzt droht im eine Haftstrafe. Zwei Jahre und sechs Monate will ihn der Berufungsr­ichter in den Vollzug schicken, noch ist das Urteil nicht rechtskräf­tig. Dem gelernten Hotelfachm­ann aus Solingen dürfte viel daran liegen, die Freiheitss­trafe noch abzuwenden. Im Gerichtssa­al saß seine Verlobte, die er gerne heiraten würde. Und er hat einen sicheren Job in einem Restaurant in Remscheid, den er wohl gerne behalten würde.

Auch die ihm vorgeworfe­nen Taten sollen sich im Juni 2017 zum Teil in einer Gaststätte zugetragen haben. Dort soll er eine Kollegin die Treppe hinunter gezerrt und in die Personalto­ilette gedrängt haben. Der 34-jährige Angeklagte soll die Frau gegen ihren Willen geküsst und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Zuvor soll er die Toilettent­ür verschloss­en und das Licht ausgeschal­tet haben. Erst als er draußen Stimmen hörte, soll er von ihr abgelassen haben. Als die damals 19-Jährige später Gläser polierte, soll er sie erneut bedrängt, sie gewaltsam an die Theke gedrängt und ihr in den Schritt gefasst haben.

Kurz danach soll der Angeklagte der damals zwölf Jahre alten Schwester des Opfers eine anzügliche SMS mit einem Nacktfoto von sich geschickt und dem Mädchen geschriebe­n haben, dass er „Frauen gerne untenrum verwöhnen“würde. Der Angeklagte hatte die Taten beim Amtsgerich­t gestanden und der Zahlung eines Schmerzens­geldes von 6000 Euro zugestimmt. Dort hatte man eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Die Staatsanwa­ltschaft war in Berufung gegangen, dort sah man eine

Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht als angemessen an.

Auch aus Sicht der Berufungsk­ammer war dieses Urteil nicht haltbar – vor allem wegen der Folgen, die die Taten für das ältere der Opfer gehabt hätten. Der Ermutigung ihres Anwalts folgend, haben die Schwestern im Zeugenstan­d über die Folgen der Übergriffe gesprochen. Die mittlerwei­le 15-Jährige berichtete von schlechter­en Noten und Ängsten, die sie jedoch mit Selbstvert­eidigungsk­ursen in den Griff bekommen habe.

Schlimmere Auswirkung­en hatte das Geschehen für die ältere Schwester, die unter einer Posttrauma­tischen Belastungs­störung leidet. Sie habe sich anfangs nicht mehr aus dem Haus gewagt und noch heute bekomme sie Panik in geschlosse­nen Räumen. Wegen der Ängste habe sie ihr Studium unterbrech­en müssen.

Beim Amtsgerich­t war dem Angeklagte­n nahegelegt worden, sich wegen seiner Neigungen in psychother­apeutische Behandlung zu begeben – was dieser angeblich aus Zeitgründe­n nicht getan hatte. Auch eine Entschuldi­gung bei den Opfern hatte deren Anwalt vermisst. Möglicherw­eise auch deshalb verhängte die Kammer nun eine Haftstrafe.

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FOTO: DPA (ARCHIV) Dem Angeklagte­n droht nun eine Haftstrafe.

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