Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Unklare Beweislage – Prozess vertagt
Wer hat nachts in Durholzen die Kontrolle über einen Pkw verloren?
WERMELSKIRCHEN Zwei junge Männer aus Wermelskirchen, beide 21 Jahre alt, mussten sich vor dem Amtsrichter verantworten, weil sie, so die Anklage, im Mai des vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss mit einem Auto gefahren seien und einen Unfall verursacht hätten. Dazu kam, dass der eine Angeklagte, der vermeintlich hinterm Steuer saß, gar keinen Führerschein hatte. Und der andere, dem das Auto gehörte, habe beides zugelassen – das sein Freund ohne Führerschein fuhr und dazu noch betrunken war.
Der Verkehrsunfall ereignete sich gegen 2 Uhr morgens in Durholzen, der Pkw hatte einen Totalschaden. Beide kamen dabei mit dem Schrecken davon. Als die Polizei zum Ort des Geschehens kam und etwa eine Stunde später eine Blutalkoholkontrolle machte, kam ein Wert von 1,23 Promille dabei heraus.
Soweit die Anklage. Allerdings stellte sich die Situation im Rahmen der Beweisaufnahme als weit weniger eindeutig heraus. Der erste Zeuge war der Polizeibeamte, der den Unfall aufnahm. Er schilderte die Situation so, dass der Wagen in einem Bachlauf gelandet war. „Einer der beiden Jungs kam dann zu uns und gab an, dass er den Wagen eines Freundes hier gefunden habe. Man konnte aber den Alkohol schon riechen, also wurde er sofort von mir belehrt und erst dann befragt“, sagte der Zeuge.
Ein weiterer Zeuge war Teil der Geburtstagsgesellschaft, auf der auch die beiden Angeklagten waren. „Irgendwann waren die zwei weg und wir haben uns Sorgen gemacht. Wir haben sie nicht erreicht, aber irgendwann haben sie doch zurückgerufen. Sie sagten, sie hätten einen Unfall gebaut“; sagte der 22-Jährige. Anscheinend seien sie aus der Kurve geflogen, eine Gruppe von mehreren Feiernden sei gemeinsam zum Unfallort gefahren und habe sich um die beiden Angeklagten gekümmert. „Wir haben uns aber nicht gefragt, wer am Steuer saß. Wir sind irgendwie wohl davon ausgegangen, dass es auch der Fahrzeughalter gewesen sein musste“, sagte er.
Das fand der Richter seltsam und fragte nach: „Sie haben dann nicht wissen wollen, was eigentlich passiert ist? Als sie den Wagen da im Graben und im Bachlauf haben liegen sehen?“Nein, kam die Antwort des Zeugen, man habe sich nur um die beiden Angeklagten gekümmert.
Das alles genügte weder Richter noch Staatsanwältin, um die Beweisaufnahme schließen und sich einen Eindruck vom Geschehen machen zu können. Zumal auch der Polizist sich nicht mehr genau erinnern konnte. Da aber sowohl dessen Kollegen als auch die weiteren Zeugen der Geburtstagsgesellschaft nicht geladen waren, ordnete der Richter deren Ladung an und setzte einen neuen Termin für eine Fortsetzung der Verhandlung an.