Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Die Landesregierung bringt die Troxler-Schule in Bedrängnis
(boot) Das Schulgesetz NRW sieht vor, dass jede Förderschule, die nicht in kirchlicher oder staatlicher Trägerschaft ist, eine neunprozentige Eigenleistung an den anerkannten Schulkosten tragen muss. Solch eine Schule ist die Troxler-Schule in Barmen, die sich als Schule in freier Trägerschaft hauptsächlich über die Elternbeiträge finanziert. Die Beiträge belaufen sich durch diese neun Prozent Eigenleistung auf 167 Euro pro Schüler pro Monat, da 120 Schüler an der Förderschule für geistig behinderte Kinder unterrichtet werden.
Das Problem sei, dass viele davon aus sozial und wirtschaftlich schwierigen Elternhäusern kommen, die einen solchen Betrag nicht so leicht aufbringen können, erklärt Vorstandsmitglied der Troxler-Schule Rüdiger Rehbein.
50 Prozent der Eltern seien Bildungs
und Teilhabepaket-berechtigt (BuT), das heißt Kosten für Klassenfahrten und Mittagessen oder ähnliches werden vom Sozialamt übernommen. Die Eigenleistung allerdings nicht, das sieht das Gesetz nicht vor.
Der Kern des Problems liege aber in dem hohen Personalaufwand einer Förderschule für geistig Behinderte, dessen Kosten rund 80 Prozent der gesamten Schulkosten ausmachen, so Rehbein weiter. Es würden vier Mal so viele Lehrer benötigt wie bei nicht Behinderten und dementsprechend mehr müssen die Elternhäuser als Eigenleistung aufbringen. Damit seien die Eltern zunehmend überfordert und der wirtschafltiche Fortbestand der Schule sei dadurch gefährdet.
Schon seit drei Jahren machen Vertreter der Troxler-Schule das Schulministerium und die zuständigen Landespolitiker auf das Finanzierungsproblem aufmerksam, was bisher aber zu keiner Beseitigung der Benachteiligung geführt habe. Deshalb haben sich die Vertreter der Schulpflegschaft und der Schulträgerschaft nun dazu entschlossen, Klage gegen die Bezirksregierung und das Land NRW einzureichen. Dazu soll es im nächsten Monat ein Beratungsgespräch mit einer Fachanwältin geben.