Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Neue Aufenthalt­sregeln für Schulhöfe und Spielplätz­e?

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HÜCKESWAGE­N (büba) Das Treiben von Jugendlich­en und junger Erwachsene­n auf den Schulhöfen ist der Stadtverwa­ltung ein Dorn im Auge. Immer wieder wird dort Alkohol konsumiert, Müll hinterlass­en oder die Wände mit Graffiti beschmiert. „Wir haben Probleme mit Personen, die sich dort aufhalten, wo sie sich nicht aufhalten sollten“, berichtete Roland Kissau vom Ordnungsam­t am Donnerstag­abend im Heimatmuse­um, als er im Hauptund Finanzauss­chuss über die veränderte­n Regelungen für Schulhöfe und Spielplätz­e in der Ordnungsbe­hördlichen Verordnung vorstellte.

Die Verwaltung hat festgestel­lt, dass auf den Schulhöfen unterschie­dliche Aufenthalt- und Nutzungsze­iten gelten. Daher kommt es bei Streifen des Ordnungsdi­enstes aufgrund der unklaren und uneinheitl­ichen Regelungen immer wieder zu Problemen, wenn auf Schulhöfen „unberechti­gte Personen“angetroffe­n werden. Die Stadt will nun den Paragraf 6 „Kinderspie­lplätze und Schulhöfe“entspreche­nd anpassen.

Demnach dürfen Spielplätz­e nur noch von Kindern bis 14 Jahre genutzt werden, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgren­ze festgelegt ist. Die städtische­n Schulhöfe stehen außerhalb des Schulbetri­ebs nur Kindern und Jugendlich­en unter 16 Jahre frei. Ebenso Älteren, wenn sie denn „in dort berechtigt­er Weise“Aufsicht führen. Andere Aktivitäte­n auf Spielplätz­en – vor allem Skateboard fahren, Inlineskat­en und Fußballspi­elen – sind hingegen verboten. Letzteres stieß bei Karin Wroblowski (FDP) auf Widerstand: „Auf kleinen Spielplätz­en ist das natürlich nicht möglich, aber etwa auf dem großen auf dem Dierl könnten doch Kinder Fußball spielen“, sagte sie. Dazu versichert­e Kissau: „Unser Ordnungsdi­enst geht schon mit Augenmaß vor. Er wird drei Zehnjährig­e, die dort kicken, bestimmt nicht wegschicke­n.“

Einhergehe­n mit der neuen Regelung sollen auch einheitlic­he Verbotssch­ilder, die dann aufgestell­t werden. Die Entscheidu­ng fällt am 27. Februar in der Ratssitzun­g.

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