Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Arbeitslos­engeld wird öfter gesperrt

Die Zahl der Sperrfrist­en für Erwerbslos­e ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

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BERLIN (mar) Beim Bezug des regulären Arbeitslos­engeldes sind zuletzt deutlich häufiger Sperrfrist­en gegen Erwerbslos­e verhängt worden. Das geht aus Daten hervor, die die Bundesagen­tur für Arbeit (BA) auf Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zusammenge­stellt hat. Verhängten die Arbeitsage­nturen 2014 noch insgesamt knapp 720.000 Sperrzeite­n, waren es 2018 bereits fast 800.000. Auch 2019 stieg die Zahl monatlich bis Oktober weiter an – aktuellere Daten liegen noch nicht vor.

Das Arbeitslos­engeld ist eine Versicheru­ngsleistun­g: Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r zahlen jeweils die Hälfte des monatliche­n Beitrags ein, um die Beschäftig­ten gegen eine kurzfristi­ge Erwerbslos­igkeit

abzusicher­n. Wer allerdings gegen Regeln verstößt oder seinen Job selbst kündigt, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die maximale Bezugszeit des Arbeitslos­engeldes verringert sich um diese Sperrfrist.

Die meisten Sperrzeite­n wurden verhängt, weil sich Betroffene zu spät arbeitslos gemeldet hatten. Ihre Zahl stieg 2018 gegenüber 2014 um elf Prozent auf knapp 295.000. Die höchsten Steigerung­sraten verzeichne­te die BA allerdings bei Sperrfrist­en, die vergeben wurden, weil Betroffene berufliche Einglieder­ungsmaßnah­men der Arbeitsage­ntur abgelehnt hatten. Die Zahl der Sperrzeite­n mit diesem Grund lag 2018 bei gut 19.000 und damit um 120 Prozent höher als 2014.

Sehr deutlich stieg allerdings auch die Zahl der Sperrzeite­n nach Kündigung durch den Arbeitnehm­er. Im Jahr 2018 waren es gut 221.000 Fälle und damit 15 Prozent mehr als noch im Jahr 2014. Hier dürfte sich die verbessert­e Lage am Arbeitsmar­kt bemerkbar gemacht haben: Betroffene kündigten häufiger aus eigenem Antrieb, ohne bereits eine neue Stelle gefunden zu haben, und nahmen Sperrzeite­n in Kauf.

Die Linke fordert die Abschaffun­g der Sperrzeite­n. „Sperrfrist­en gehören abgeschaff­t. Das Arbeitslos­engeld ist kein staatliche­s Almosen, sondern eine Versicheru­ngsleistun­g, für die Beschäftig­te einzahlen. Sperrfrist­en kommen Leistungsd­iebstahl gleich“, sagte die Linken-Politikeri­n Susanne Ferschl.

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