Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
„Sabine“wirbelt NRW durcheinander
Wie komme ich heute zur Arbeit? Wann fährt die Bahn wieder? Und wer bezahlt mein kaputtes Dach? Was Sie am Tag nach dem großen Sturm wissen müssen.
Bahnreisende Die Bahn empfiehlt, Reisen bis Dienstag zu verschieben. Man rechne mit größeren Beeinträchtigungen. Reisenden wird geraten, ihre Verbindung vor Fahrtantritt auf bahn.de oder in der App DB Navigator zu prüfen. Wer nicht reisen möchte, der kann seine Fahrkarte kostenfrei stornieren. Reisende bekommen zudem bei der Hotline unter 08000 99 66 33 Informationen über aktuelle Auswirkungen des Sturmtiefs.
Wer ein Bahnticket für den Zeitraum Sonntag bis Dienstag besitzt, kann dieses kostenlos bis zum 18.Februar stornieren. Das gilt laut Bahn auch für zuggebundene Tickets. Sitzplatzreservierungen können kostenlos umgetauscht werden. Des Weiteren gilt generell: Jeder, der im Bahn-Fernverkehr mindestens eine Stunde verspätet ankommt, hat ein Recht auf Entschädigung. Diese Regelung gilt laut eines Bahnsprechers auch für Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Sturmtief „Sabine“.
Flugreisende Die Flughäfen in Köln und Düsseldorf melden Dutzende abgesagte Flüge. Wie der Airport Düsseldorf mitteilt, sollen Passagiere, die am Montag eine Flugreise gebucht haben, sich vor der Anreise über den Status ihres Fluges auf der Website ihrer Airline zu informieren. Eurowings verzichtet auf fast alle Flüge für die Dauer des Sturmtiefs. Passagiere können Tickets kostenfrei umbuchen. Man rechne damit, dass der Betrieb am späten Montagvormittag wieder aufgenommen werde. Daher dürfte es auch im Laufe des Tages noch zu Verzögerungen kommen. Auch die Lufthansa rechnet mit starken Beeinträchtigungen.
Öffentlicher Nahverkehr Die Regiobahn hat am Sonntag, 17.30 Uhr, den Betrieb der S 28 zwischen Mettmann und Kaarst eingestellt. Sie wird Montag wohl erst am späten Morgen wieder fahren. Andere Verkehrsbetriebe wie die Rheinbahn wollten den Betrieb so lange wie möglich aufrechterhalten. Am Sonntagabend kam es aber zu ersten Behinderungen.
Autofahrer Da der Schwerpunkt des Unwetters in der ersten Nachthälfte
zu Montag erwartet wurde, werden umgestürzte Bäume und andere Schäden meist erst bei Tagesanbruch erkannt, gemeldet und von der Feuerwehr beseitigt. „Daher achten Sie insbesondere am Morgen auf Gefahrenstellen“, bittet die Feuerwehr Mönchengladbach. Schäden können über den Notruf 112 an die Leitstelle der jeweiligen Feuerwehr gemeldet werden.
Bei starkem Wind ist defensiv zu fahren, Geschwindigkeit zu reduzieren, beide Hände gehören ans Lenkrad – und „volle Konzentration auf die Straße“, sagt Roman Suthold vom ADAC Nordrhein. Außerdem solle man längere Fahrzeiten einkalkulieren, weil Straßen blockiert sein können. Würde das Auto von einer Böe erfasst, solle man als Autofahrer kontrolliert gegenlenken.
Im Schadenfall Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel über die Wohngebäude- und die Hausratversicherung gedeckt. Der Gebäudeversicherer ersetze beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume, teilte die Gothaer Versicherung mit. Allerdings gilt das nur ab Windstärke acht (mindestens 62Kilometer Windgeschwindigkeit pro Stunde). Wer Schäden aus Starkregen ersetzt bekommen will, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Bei Starkregen fallen 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter in sechs Stunden.
Wenn das Auto etwa durch umherfliegende Äste beschädigt wird, zahlt die Teilkaskoversicherung. Sie reguliert die Schäden auch, wenn jemand mit seinem Wagen gegen einen umstürzenden Baum fährt. Lag der Baum schon auf der Straße, hilft nur eine Vollkasko-Versicherung. Die Versicherer raten, Schäden unverzüglich zu melden und mit Fotos zu dokumentieren.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betont, dass man während und nach den Aufräumarbeiten unbedingt auf seine eigene Sicherheit achten sollte: „Wenn ein Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde.“Das gleiche gelte auch für stark beschädigte Dächer. Sicherheit geht vor.
Weg zur Schule In vielen Städten gibt es keinen Unterricht, so in Kleve, Düsseldorf, Krefeld, Wesel und Neuss. In Duisburg entscheiden die Schulen eigenständig, ob sie schließen. Nach einer Vorgabe des Schulministeriums sind jedoch überall Notbereitschaften vor Ort, die trotzdem ankommende Schüler in Empfang nehmen. Auch viele städtische Kindertagesstätten bleiben geschlossen. Das Ministerium weist darauf hin, dass Eltern darüber entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Wie die Hochschule Niederrhein mitteilte, sollen angesetzte Prüfungen am Montag vor 12Uhr nicht stattfinden und nachgeholt werden.
Weg zur Arbeit „Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten – oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. mit dpa