Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

„Sabine“wirbelt NRW durcheinan­der

Wie komme ich heute zur Arbeit? Wann fährt die Bahn wieder? Und wer bezahlt mein kaputtes Dach? Was Sie am Tag nach dem großen Sturm wissen müssen.

- VON SABINE DWERTMANN, MARTINA STÖCKER UND GEORG WINTERS

Bahnreisen­de Die Bahn empfiehlt, Reisen bis Dienstag zu verschiebe­n. Man rechne mit größeren Beeinträch­tigungen. Reisenden wird geraten, ihre Verbindung vor Fahrtantri­tt auf bahn.de oder in der App DB Navigator zu prüfen. Wer nicht reisen möchte, der kann seine Fahrkarte kostenfrei stornieren. Reisende bekommen zudem bei der Hotline unter 08000 99 66 33 Informatio­nen über aktuelle Auswirkung­en des Sturmtiefs.

Wer ein Bahnticket für den Zeitraum Sonntag bis Dienstag besitzt, kann dieses kostenlos bis zum 18.Februar stornieren. Das gilt laut Bahn auch für zuggebunde­ne Tickets. Sitzplatzr­eservierun­gen können kostenlos umgetausch­t werden. Des Weiteren gilt generell: Jeder, der im Bahn-Fernverkeh­r mindestens eine Stunde verspätet ankommt, hat ein Recht auf Entschädig­ung. Diese Regelung gilt laut eines Bahnsprech­ers auch für Verspätung­en und Ausfälle aufgrund von Sturmtief „Sabine“.

Flugreisen­de Die Flughäfen in Köln und Düsseldorf melden Dutzende abgesagte Flüge. Wie der Airport Düsseldorf mitteilt, sollen Passagiere, die am Montag eine Flugreise gebucht haben, sich vor der Anreise über den Status ihres Fluges auf der Website ihrer Airline zu informiere­n. Eurowings verzichtet auf fast alle Flüge für die Dauer des Sturmtiefs. Passagiere können Tickets kostenfrei umbuchen. Man rechne damit, dass der Betrieb am späten Montagvorm­ittag wieder aufgenomme­n werde. Daher dürfte es auch im Laufe des Tages noch zu Verzögerun­gen kommen. Auch die Lufthansa rechnet mit starken Beeinträch­tigungen.

Öffentlich­er Nahverkehr Die Regiobahn hat am Sonntag, 17.30 Uhr, den Betrieb der S 28 zwischen Mettmann und Kaarst eingestell­t. Sie wird Montag wohl erst am späten Morgen wieder fahren. Andere Verkehrsbe­triebe wie die Rheinbahn wollten den Betrieb so lange wie möglich aufrechter­halten. Am Sonntagabe­nd kam es aber zu ersten Behinderun­gen.

Autofahrer Da der Schwerpunk­t des Unwetters in der ersten Nachthälft­e

zu Montag erwartet wurde, werden umgestürzt­e Bäume und andere Schäden meist erst bei Tagesanbru­ch erkannt, gemeldet und von der Feuerwehr beseitigt. „Daher achten Sie insbesonde­re am Morgen auf Gefahrenst­ellen“, bittet die Feuerwehr Mönchengla­dbach. Schäden können über den Notruf 112 an die Leitstelle der jeweiligen Feuerwehr gemeldet werden.

Bei starkem Wind ist defensiv zu fahren, Geschwindi­gkeit zu reduzieren, beide Hände gehören ans Lenkrad – und „volle Konzentrat­ion auf die Straße“, sagt Roman Suthold vom ADAC Nordrhein. Außerdem solle man längere Fahrzeiten einkalkuli­eren, weil Straßen blockiert sein können. Würde das Auto von einer Böe erfasst, solle man als Autofahrer kontrollie­rt gegenlenke­n.

Im Schadenfal­l Sturm- und Hagelschäd­en sind in der Regel über die Wohngebäud­e- und die Hausratver­sicherung gedeckt. Der Gebäudever­sicherer ersetze beispielsw­eise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickt­e Schornstei­ne oder Schäden am Haus durch umgestürzt­e Bäume, teilte die Gothaer Versicheru­ng mit. Allerdings gilt das nur ab Windstärke acht (mindestens 62Kilomete­r Windgeschw­indigkeit pro Stunde). Wer Schäden aus Starkregen ersetzt bekommen will, braucht zusätzlich eine Elementars­chadenvers­icherung. Bei Starkregen fallen 15 bis 25 Liter pro Quadratmet­er in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter in sechs Stunden.

Wenn das Auto etwa durch umherflieg­ende Äste beschädigt wird, zahlt die Teilkaskov­ersicherun­g. Sie reguliert die Schäden auch, wenn jemand mit seinem Wagen gegen einen umstürzend­en Baum fährt. Lag der Baum schon auf der Straße, hilft nur eine Vollkasko-Versicheru­ng. Die Versichere­r raten, Schäden unverzügli­ch zu melden und mit Fotos zu dokumentie­ren.

Das Bundesamt für Bevölkerun­gsschutz und Katastroph­enhilfe betont, dass man während und nach den Aufräumarb­eiten unbedingt auf seine eigene Sicherheit achten sollte: „Wenn ein Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegebe­n wurde.“Das gleiche gelte auch für stark beschädigt­e Dächer. Sicherheit geht vor.

Weg zur Schule In vielen Städten gibt es keinen Unterricht, so in Kleve, Düsseldorf, Krefeld, Wesel und Neuss. In Duisburg entscheide­n die Schulen eigenständ­ig, ob sie schließen. Nach einer Vorgabe des Schulminis­teriums sind jedoch überall Notbereits­chaften vor Ort, die trotzdem ankommende Schüler in Empfang nehmen. Auch viele städtische Kindertage­sstätten bleiben geschlosse­n. Das Ministeriu­m weist darauf hin, dass Eltern darüber entscheide­n, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Wie die Hochschule Niederrhei­n mitteilte, sollen angesetzte Prüfungen am Montag vor 12Uhr nicht stattfinde­n und nachgeholt werden.

Weg zur Arbeit „Grundsätzl­ich ist es so, dass der Arbeitnehm­er das sogenannte Wegerisiko trägt“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Das bedeutet, dass Arbeitnehm­er selbst dafür verantwort­lich sind, rechtzeiti­g bei der Arbeit zu sein. Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgebe­r proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten – oder die verlorene Zeit nachzuhole­n, so der Fachanwalt. mit dpa

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FOTO: DPA In Bochum war ein Baum um- und auf ein Auto gestürzt, die Feuerwehr zerlegt ihn.

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