Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Selbstbefriedigung auf dem Friedhof
Frauen hatten den Mann beobachtet und die Polizei gerufen. Der bestritt alles.
WERMELSKIRCHEN (wow) Was den geritten haben mochte, der sich vor dem Amtsrichter wegen exhibitionistischer Handlungen zu verantworten hatte, dürfte sein Geheimnis bleiben. Der Staatsanwalt warf ihm vor, sich an einem frühen Abend im Juni des Vorjahres vor der Friedhofskapelle an der Berliner Straße selbst befriedigt zu haben. Drei Zeuginnen hätten ihn dabei beobachtet, eine von ihnen die Polizei gerufen, die ihn schließlich gestellt habe.
In seinen Aussagen schwankte der Angeklagte zwischen geständig und die Tat leugnend. Zunächst sagte er nämlich: „Soweit ist das alles korrekt, dazu muss ich wohl stehen.“Nur um im nächsten Satz zu ergänzen: „Ich wollte in den Busch an der Kapelle gehen, um dort zu pinkeln. Und dann kamen die Zeuginnen.“Bevor er die Frauen aufrief, wandte der Richter sich an den Angeklagten:
„Die Zeuginnen haben aber nichts von Pinkeln ausgesagt. Was war denn da los?“Der Staatsanwalt wollte es genauer wissen: „Haben Sie an sich manipuliert oder nicht?“Darauf antwortete der Angeklagte: „Nein.“
Was er überhaupt auf dem Friedhof gewollt habe, wollte der Richter noch wissen, bekam aber keine Antwort auf seine Frage. Die erste Zeugin (64) hatte die Polizei gerufen. „Ich war zum Blumengießen auf dem Friedhof, als mir eine Bekannte ganz aufgeregt entgegenkam“, schilderte sie. Die Bekannte habe gesagt, dass sie einen Mann bei der Selbstbefriedigung beobachtet habe. Es seien noch weitere Frauen auf dem Friedhof gewesen, die sich ebenfalls durch den Angeklagten belästigt gefühlt hätten.
Als die Zeugin entlassen war, fragten Richter und Staatsanwalt ein weiteres Mal, ob der Angeklagte sich nicht doch konkreter äußern wolle. Der jedoch blieb bei seiner Aussage, dass er nur uriniert habe. „Und warum sind Sie dann vor der Polizei weggelaufen?“; fragte der Richter. Weil er ein schlechtes Gewissen gehabt habe, kam die Antwort.
Zwei weitere Zeuginnen berichteten ebenfalls, dass der Mann sich befriedigte. Der Angeklagte wich nicht von seiner ursprünglichen Geschichte ab. Am Ende glaubten sowohl Richter als auch Staatsanwalt dem Angeklagten nicht. „Dass sie uriniert hätten, halte ich für eine Schutzbehauptung“, sagte der Richter.
Der Staatsanwalt forderte 40 Tagessätze zu je 30 Euro als Strafe wegen eines Falles von Exhibitionismus für den Familienvater. Dem schloss sich der Richter in seinem Urteil an.