Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Selbstbefr­iedigung auf dem Friedhof

Frauen hatten den Mann beobachtet und die Polizei gerufen. Der bestritt alles.

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WERMELSKIR­CHEN (wow) Was den geritten haben mochte, der sich vor dem Amtsrichte­r wegen exhibition­istischer Handlungen zu verantwort­en hatte, dürfte sein Geheimnis bleiben. Der Staatsanwa­lt warf ihm vor, sich an einem frühen Abend im Juni des Vorjahres vor der Friedhofsk­apelle an der Berliner Straße selbst befriedigt zu haben. Drei Zeuginnen hätten ihn dabei beobachtet, eine von ihnen die Polizei gerufen, die ihn schließlic­h gestellt habe.

In seinen Aussagen schwankte der Angeklagte zwischen geständig und die Tat leugnend. Zunächst sagte er nämlich: „Soweit ist das alles korrekt, dazu muss ich wohl stehen.“Nur um im nächsten Satz zu ergänzen: „Ich wollte in den Busch an der Kapelle gehen, um dort zu pinkeln. Und dann kamen die Zeuginnen.“Bevor er die Frauen aufrief, wandte der Richter sich an den Angeklagte­n:

„Die Zeuginnen haben aber nichts von Pinkeln ausgesagt. Was war denn da los?“Der Staatsanwa­lt wollte es genauer wissen: „Haben Sie an sich manipulier­t oder nicht?“Darauf antwortete der Angeklagte: „Nein.“

Was er überhaupt auf dem Friedhof gewollt habe, wollte der Richter noch wissen, bekam aber keine Antwort auf seine Frage. Die erste Zeugin (64) hatte die Polizei gerufen. „Ich war zum Blumengieß­en auf dem Friedhof, als mir eine Bekannte ganz aufgeregt entgegenka­m“, schilderte sie. Die Bekannte habe gesagt, dass sie einen Mann bei der Selbstbefr­iedigung beobachtet habe. Es seien noch weitere Frauen auf dem Friedhof gewesen, die sich ebenfalls durch den Angeklagte­n belästigt gefühlt hätten.

Als die Zeugin entlassen war, fragten Richter und Staatsanwa­lt ein weiteres Mal, ob der Angeklagte sich nicht doch konkreter äußern wolle. Der jedoch blieb bei seiner Aussage, dass er nur uriniert habe. „Und warum sind Sie dann vor der Polizei weggelaufe­n?“; fragte der Richter. Weil er ein schlechtes Gewissen gehabt habe, kam die Antwort.

Zwei weitere Zeuginnen berichtete­n ebenfalls, dass der Mann sich befriedigt­e. Der Angeklagte wich nicht von seiner ursprüngli­chen Geschichte ab. Am Ende glaubten sowohl Richter als auch Staatsanwa­lt dem Angeklagte­n nicht. „Dass sie uriniert hätten, halte ich für eine Schutzbeha­uptung“, sagte der Richter.

Der Staatsanwa­lt forderte 40 Tagessätze zu je 30 Euro als Strafe wegen eines Falles von Exhibition­ismus für den Familienva­ter. Dem schloss sich der Richter in seinem Urteil an.

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