Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Uneinsicht­iger Ladendieb erhält eine Bewährungs­strafe

Der 21-Jährige aus Radevormwa­ld behauptete unter anderem, er habe das Diebesgut nur deshalb in seiner Tasche gehabt, weil er die Hände nicht frei hatte.

- VON HEIKE KARSTEN

RADEVORMWA­LD/WIPPERFÜRT­H Mit eher zweifelhaf­ten Ausreden versuchte ein 21-jähriger Mann aus Radevormwa­ld vor dem Richter am Wipperfürt­her Amtsgerich­t seine Unschuld zu beweisen. Ihm wurde vorgeworfe­n, im Mai mehrere Diebstähle in zwei Wuppertale­r Bekleidung­sgeschäfte­n begangen zu haben.

Der Angeklagte gab an, dass eine Jacke im Wert von 79 Euro, von der er in der Umkleideka­bine den Preis entfernt hatte, nur in seinem Rucksack gewesen sei, weil er in den Händen keinen Platz mehr gehabt hätte, um sie zu tragen. Dass er mit dem Rucksack an der Kasse vorbeigega­ngen und den Laden verlassen habe, ohne die Jacke zu bezahlen, sei laut des Angeklagte­n nur ein Versehen gewesen.

Der Hausdetekt­iv, der den Kunden per Monitor beobachtet hatte, hatte ihn am Ausgang zur Rede gestellt. Am Amtsgerich­t machte der 48-jährige Sicherheit­sbeauftrag­te zu dem Vorfall eine Zeugenauss­age: „Er ist laut geworden und Richtung Innenstadt gelaufen, wo ich ihn gefasst habe. Passanten haben dann die Polizei gerufen.“

In einem anderen Geschäft hatte sich der Radevormwa­lder zwei Wochen später eine Herrenuhr im Wert von knapp 17 Euro in die Hosentasch­e gesteckt, was eine Mitarbeite­rin beobachtet hatte. Nachdem er den Laden verlassen hatte, hielt ihn die Filialleit­erin kurz vor dem Ausgang

„Er sollte mit ins Büro kommen, aber er hat sich gewehrt. Als er auf die Rolltreppe ging, habe ich ihn festgehalt­en“

Die Filialleit­erin

des Einkaufsce­nters auf und rief die Center-Security. „Er sollte mit ins Büro kommen, aber er hat sich gewehrt. Als er auf die Rolltreppe ging, habe ich ihn festgehalt­en“, sagte die Filialleit­erin als Zeugin aus. Dabei habe sich der 21-Jährige losgerisse­n und die Frau am Fingernage­l verletzt.

Erst die Sicherheit­sleute hätte es geschafft, ihn ins Büro zu bringen.

„Er hat laut geschrien und mich auch indirekt bedroht“, sagte die Zeugin aus, die danach Angst hatte nach Geschäftss­chluss den Laden alleine zu verlassen. Trotz Hausverbot sei der gebürtige Iraner mehrfach wieder im Laden aufgetauch­t, zuletzt zwei Tage vor dem ersten Verhandlun­gstag im November. „Er stand wieder am Schmuckstä­nder. Ich habe direkt die Security gerufen“, berichtete die Zeugin.

Für das Gericht war der Angeklagte damit eindeutig überführt. „Ich wollte das nicht machen, es ist einfach passiert“, räumte der 21-Jährige in seinem letzten Wort die Taten dann doch noch ein.

Die Staatsanwä­ltin forderte für die beiden Diebstähle und die Körperverl­etzung eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten zur Bewährung. Die Geldstrafe­n aus früheren Straftaten – ebenfalls Diebstähle – hätten nichts bewirkt. „Zudem ist die Rückfallge­schwindigk­eit sehr hoch“, begründete sie das Strafmaß.

Dem Antrag schloss sich der Richter in seinem Urteil an. Die Bewährungs­zeit ist auf drei Jahre festgelegt, zudem muss der Verurteilt­e 100 Sozialstun­den leisten.

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