Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Grundrente soll trotz der CDU-Führungskrise kommen
BERLIN Ungeachtet der CDU-Führungskrise wollen Union und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente für Geringverdiener am 19. Februar im Kabinett beschließen. Die Verschiebung des Kabinettstermins von dieser auf die kommende Woche liege nicht an neuen Differenzen zwischen den Koalitionspartnern, hieß es in Regierungskreisen am Dienstag.
Die SPD sei lediglich einer Bitte der Union nachgekommen, den Beschluss zur Grundrente noch einmal zu verschieben. Nach der politischen Einigung über letzte Details vergangene Woche hatte das Arbeitsministerium den aktualisierten Gesetzentwurf am Freitag an die Ministerien zur Kenntnisnahme verschickt. Die Frist bis zum Kabinettstermin an diesem Mittwoch wäre so ohnehin sehr kurz gewesen. Doch erst die Turbulenzen nach dem angekündigten Rücktritt von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer veranlassten die Union dann, um Verschiebung des Kabinettstermins zu ersuchen.
Die Grundrente für Geringverdiener, die trotz langer Beitragszeiten nur eine geringe Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten, soll 2021 eingeführt werden. Wer über 35 Beitragsjahre und als Alleinstehender über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nicht mehr als 15.000
Euro (Eheleute 23.400 Euro) verfügt, soll die volle Grundrente beziehen, die im Einzelfall um mehrere hundert Euro über der Grundsicherung liegt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einigten sich vergangene Woche darauf, dass der Kreis derer, die im Einstiegsbereich bereits ab 33 Beitragsjahren einen geringeren Zuschlag erhalten, eng begrenzt wird. Zudem sollen bei der Einkommensprüfung Kapitalerträge einbezogen werden.
Die Mehrheit der Unionsabgeordneten sei mit diesem Kompromiss zufrieden, war aus der Unionsfraktion zu hören. Allerdings gibt es in der Union weiterhin eine Gruppe von Abgeordneten um Fraktionsvize Carsten Linnemann, die grundsätzliche Bedenken gegen die Grundrente hegt. Ihre Zahl ist aber zu gering, um sie noch aufzuhalten.
Laut Gesetzentwurf sollen die Grundrente im ersten Jahr rund 1,3 Millionen Senioren beziehen. Ihre Zahl wächst nach der Schätzung des Arbeitsministeriums bis 2025 um rund 300.000 auf gut 1,6 Millionen. Die Kosten beziffert das Ministerium mit anfangs 1,3 Milliarden Euro, die bis 2025 auf rund 1,6 Milliarden Euro wachsen. Die Finanzierung erfolge „aus Steuermitteln“. Allerdings ist ungewiss, ob die Finanztransaktionssteuer, die eigentlich zur Gegenfinanzierung geplant war, tatsächlich eingeführt wird.