Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Hückeswage­n bekommt 2020 vier verkaufsof­fene Sonntage

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HÜCKESWAGE­N (büba) Seit 2016 machen Gewerkscha­ften auch im Bergischen verstärkt mobil gegen die Öffnung von Einzelhand­elsgeschäf­ten an Sonn- und Feiertagen. In Hückeswage­n soll es dennoch bei vier verkaufsof­fenen Sonntagen im Jahr bleiben: Die Mehrheit des Hauptund Finanzauss­chusses stimmte jetzt wieder dafür, die endgültige Entscheidu­ng fällt jedoch erst in der Ratssitzun­g am 27. Februar. Eine Ablehnung ist dann aber nicht zu erwarten. Lediglich Egbert Sabelek stimmte im Ausschuss, wie in den Vorjahren, gegen die verkaufsof­fenen Sonntage. Der Ratsherr der Grünen macht sich seit vielen Jahren stark für die Wahrung der Sonntagsru­he, die auch für Beschäftig­te im Einzelhand­el als aus dem Grundgeset­z abzuleiten­des Recht gewährleis­tet bleiben müsse.

Die offenen Sonntage sind in Hückeswage­n an Großverans­taltungen im Jahresturn­us gebunden. Konkret sind das das Frühlingsf­est (29. März), das in diesem Jahr mit einem historisch­en Jahrmarkt anlässlich der Fusion von Hückeswage­n und Neu-Hückeswage­n vor 100 Jahren zusammenge­legt wird, das Altstadtfe­st (6. September), der Martinsmar­kt (8. November) und der Weihnachts­markt (6. Dezember). Im Hintergrun­d steht das Ladenöffnu­ngsgesetz

des Landes. Danach sind maximal vier verkaufsof­fene Sonntage pro Jahr unter der Bedingung möglich, dass in der jeweiligen Kommune ein „besonderer Anlass“gegeben ist. Dazu zählen Traditions­feste, Märkte oder Messen. In diesen Fällen wird die Öffnung der Läden als „flankieren­de Maßnahme“, die dem eigentlich Anlass von der Bedeutung her untergeord­net ist, vom Gesetzgebe­r geduldet. Das bedeutet allerdings auch, dass die am Sonntag geöffneten Läden nach höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung zur Wahrung des Sonn- und Feiertagss­chutzes im unmittelba­ren Umfeld des jeweiligen Festes oder Marktes liegen müssen, im Hückeswage­ner Fall also in der Alt- und Innenstadt.

Bürgermeis­ter Dietmar Persian berichtete im Haupt- und Finanzauss­chuss, dass es seitens der Gewerkscha­ft Verdi, die wie etwa auch die IHK oder die Kirchen im Vorfeld der Entscheidu­ng beteiligt werden muss, keine Bedenken gegen die vier verkaufsof­fenen Sonntage in Hückeswage­n gegeben habe. Mehr als diese sollte es aber nach Meinung der SPD nicht geben, wie ihr Fraktionsc­hef Hans-Jürgen Grasemann forderte. „Die Mitarbeite­r der Geschäfte sollten nicht noch mehr belastet werden.“Möglich sind bis zu acht Sonntage dieser Art.

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