Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Schlägerei auf Geburtstagsfeier – Verfahren wird eingestellt
WERMELSKIRCHEN Wenn man auf einer geschlossenen Gesellschaft nicht erwünscht ist, sollte man sie tunlichst nicht gegen den Willen des Ausrichters betreten – gerade wenn Alkohol im Spiel ist. Sonst kann es sein, dass man sich vor dem Amtsgericht wiederfindet und wegen Körperverletzung in zwei Fällen verantworten muss. So geschehen im Fall eines 43-jährigen Ingenieurs aus Wermelskirchen, der sich vor rund einem Jahr gegen Mitternacht Zugang zur Mehrzweckhalle in Dabringhausen verschaffen wollte.
Dort wurde aber eine private Geburtstagsfeier gefeiert. Als die Veranstalter, der Vater des Geburtstagskinds und sein Bruder, den Mann mit Nachdruck nach draußen begleiten wollten, sei die Situation eskaliert und der Angeklagte habe die Brüder ins Gesicht geschlagen. „Ich wollte in der Mehrzweckhalle nach meinem Sohn suchen, der dort wohl war, und ich wollte noch ein Bier trinken“, gab der 43-Jährige in seiner Aussage zu Protokoll. Im Übrigen sei er zuerst geschlagen worden und habe dann zurückgeschlagen. Es waren einige Zeugen geladen, darunter die beiden Brüder als Geschädigte und der Sohn des Angeklagten. Der ältere der Brüder schilderte die Situation in ruhigem Ton. Er habe mitbekommen, dass der Angeklagte nicht zur Gesellschaft gehörte, habe ihn nach draußen begleiten wollen. „Der Mann war stark angetrunken und hatte einen Hund an der Leine. Er wollte unbedingt ein Bier“, sagte der 54-Jährige. Er habe nach seinem Bruder gerufen, der an der Theke Dienst hatte. „Ich hatte ihm an der Theke schon gesagt, dass er bitte gehen möge. Mein Bruder hat ihn wegbegleitet, dann hat er mich zu sich gerufen. Als ich dort war, habe ich zwei Schläge bekommen und alles war voller Blut“, sagte der 49-Jährige. Danach habe er erst wieder etwas gesehen, als der Angeklagte auf dem Boden lag und die Polizei gerufen war.
Der Sohn des Angeklagten schien für seine Aussage von seinem Vater gebrieft worden zu sein. Zumindest hatten sowohl Staatsanwalt als auch Richter diesen Eindruck. „Ich glaube Ihnen nicht. Sie wissen, dass Sie hier die Wahrheit sagen müssen?“, fragte der Richter. Etwas später merkte er an: „Ich gebe die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter.“Worauf der 17-Jährige antwortete: „Das können Sie machen. Was erwarten Sie denn von mir?“Trocken gab der Staatsanwalt zurück: „Die Wahrheit.“Der Richter ergänzte noch in Richtung des Angeklagten: „Ich glaube, Sie reiten Ihren Sohn da in was rein.“Eine weitere Zeugin war Gast der Geburtstagsfeier gewesen. Die 19-jährige Kommissarsanwärterin schilderte den Vorfall aus ihrer Beobachtung, dazu kam die Aussage, die sie vor einem Jahr gemacht hatte. Zwei andere junge Männer, die ebenfalls als Zeugen geladen waren, konnten den Abend nur von außerhalb der Halle schildern. Als der Verteidiger noch weitere Zeugen laden wollte, schlug die Staatsanwaltschaft vor: „Die Verletzungen sind bereits verheilt, der Angeklagte ist nicht vorbestraft – ich würde vorschlagen, das Verfahren gegen eine Auflage in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.“Dem stimmten auch Richter und Verteidiger zu.