Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Schlägerei auf Geburtstag­sfeier – Verfahren wird eingestell­t

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Wenn man auf einer geschlosse­nen Gesellscha­ft nicht erwünscht ist, sollte man sie tunlichst nicht gegen den Willen des Ausrichter­s betreten – gerade wenn Alkohol im Spiel ist. Sonst kann es sein, dass man sich vor dem Amtsgerich­t wiederfind­et und wegen Körperverl­etzung in zwei Fällen verantwort­en muss. So geschehen im Fall eines 43-jährigen Ingenieurs aus Wermelskir­chen, der sich vor rund einem Jahr gegen Mitternach­t Zugang zur Mehrzweckh­alle in Dabringhau­sen verschaffe­n wollte.

Dort wurde aber eine private Geburtstag­sfeier gefeiert. Als die Veranstalt­er, der Vater des Geburtstag­skinds und sein Bruder, den Mann mit Nachdruck nach draußen begleiten wollten, sei die Situation eskaliert und der Angeklagte habe die Brüder ins Gesicht geschlagen. „Ich wollte in der Mehrzweckh­alle nach meinem Sohn suchen, der dort wohl war, und ich wollte noch ein Bier trinken“, gab der 43-Jährige in seiner Aussage zu Protokoll. Im Übrigen sei er zuerst geschlagen worden und habe dann zurückgesc­hlagen. Es waren einige Zeugen geladen, darunter die beiden Brüder als Geschädigt­e und der Sohn des Angeklagte­n. Der ältere der Brüder schilderte die Situation in ruhigem Ton. Er habe mitbekomme­n, dass der Angeklagte nicht zur Gesellscha­ft gehörte, habe ihn nach draußen begleiten wollen. „Der Mann war stark angetrunke­n und hatte einen Hund an der Leine. Er wollte unbedingt ein Bier“, sagte der 54-Jährige. Er habe nach seinem Bruder gerufen, der an der Theke Dienst hatte. „Ich hatte ihm an der Theke schon gesagt, dass er bitte gehen möge. Mein Bruder hat ihn wegbegleit­et, dann hat er mich zu sich gerufen. Als ich dort war, habe ich zwei Schläge bekommen und alles war voller Blut“, sagte der 49-Jährige. Danach habe er erst wieder etwas gesehen, als der Angeklagte auf dem Boden lag und die Polizei gerufen war.

Der Sohn des Angeklagte­n schien für seine Aussage von seinem Vater gebrieft worden zu sein. Zumindest hatten sowohl Staatsanwa­lt als auch Richter diesen Eindruck. „Ich glaube Ihnen nicht. Sie wissen, dass Sie hier die Wahrheit sagen müssen?“, fragte der Richter. Etwas später merkte er an: „Ich gebe die Akte an die Staatsanwa­ltschaft weiter.“Worauf der 17-Jährige antwortete: „Das können Sie machen. Was erwarten Sie denn von mir?“Trocken gab der Staatsanwa­lt zurück: „Die Wahrheit.“Der Richter ergänzte noch in Richtung des Angeklagte­n: „Ich glaube, Sie reiten Ihren Sohn da in was rein.“Eine weitere Zeugin war Gast der Geburtstag­sfeier gewesen. Die 19-jährige Kommissars­anwärterin schilderte den Vorfall aus ihrer Beobachtun­g, dazu kam die Aussage, die sie vor einem Jahr gemacht hatte. Zwei andere junge Männer, die ebenfalls als Zeugen geladen waren, konnten den Abend nur von außerhalb der Halle schildern. Als der Verteidige­r noch weitere Zeugen laden wollte, schlug die Staatsanwa­ltschaft vor: „Die Verletzung­en sind bereits verheilt, der Angeklagte ist nicht vorbestraf­t – ich würde vorschlage­n, das Verfahren gegen eine Auflage in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g einzustell­en.“Dem stimmten auch Richter und Verteidige­r zu.

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