Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Entlastung der Betriebsrentner verzögert sich
Das Gesundheitsministerium mahnt die Kassen, Tempo bei der Umsetzung zu machen.
BERLIN (dpa) Hunderttausende Betriebsrentner müssen wohl noch Monate auf eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen warten. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dabei geht es um einen seit Anfang 2020 geltenden Freibetrag für Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten. Er beträgt 159,25 Euro. Seither müssen vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner Beiträge nur noch für den Betrag bezahlen, der darüber liegt. Das Problem ist, dass das Gesetz erst im Dezember beschlossen wurde. Laut einem Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) „konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen“. Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirkend erstattet werden. „Dies kann jedoch noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020.“
Das Gesundheitsministerium ist verärgert: „Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist aus Sicht der Bundesregierung nicht hinnehmbar“, schreibt es. Es sei davon auszugehen, dass die Neuregelung bei Bezug nur einer Betriebsrente zeitnah erfolgen könne. „Davon sind circa zwei Drittel betroffen.“Bei Bezug mehrerer Betriebsrenten seien aber gesonderte Meldungen von der Krankenkasse an Zahlstellen, etwa Pensionskassen, nötig. Der Spitzenverband der Kassen (GKV) erklärte, sobald man soweit sei, würden die Betriebsrentner aktiv informiert.
Bis 2019 mussten Empfänger auf ihre Betriebsrente den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen. Durch Einführung eines Freibetrags sollen rund 60 Prozent der Betriebsrentner faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen.
Der Freibetrag gilt sowohl für laufende monatliche Zahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen. Bei mehreren Betriebsrenten gilt die Grenze für den Gesamtbetrag. Als Beispiel rechnet die KKH vor: Bei einer Betriebsrente von 100 Euro und einer zweiten von 79,25 Euro im Monat übersteigt die Summe den Freibetrag um 20 Euro, nur darauf sind Beiträge zu zahlen. Der Pflegeversicherungsbeitrag ist dagegen weiter voll zu zahlen.