Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Entlastung der Betriebsre­ntner verzögert sich

Das Gesundheit­sministeri­um mahnt die Kassen, Tempo bei der Umsetzung zu machen.

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BERLIN (dpa) Hunderttau­sende Betriebsre­ntner müssen wohl noch Monate auf eine Entlastung bei den Sozialbeit­rägen warten. Das geht aus der Antwort des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums auf eine Anfrage der Linksfrakt­ion hervor. Dabei geht es um einen seit Anfang 2020 geltenden Freibetrag für Krankenkas­senbeiträg­e bei Betriebsre­nten. Er beträgt 159,25 Euro. Seither müssen vier Millionen gesetzlich krankenver­sicherte Betriebsre­ntner Beiträge nur noch für den Betrag bezahlen, der darüber liegt. Das Problem ist, dass das Gesetz erst im Dezember beschlosse­n wurde. Laut einem Informatio­nsblatt der Kaufmännis­chen Krankenkas­se (KKH) „konnten die Kranken- und Versorgung­skassen ihre technische­n Systeme nicht rechtzeiti­g umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen“. Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirken­d erstattet werden. „Dies kann jedoch noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020.“

Das Gesundheit­sministeri­um ist verärgert: „Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist aus Sicht der Bundesregi­erung nicht hinnehmbar“, schreibt es. Es sei davon auszugehen, dass die Neuregelun­g bei Bezug nur einer Betriebsre­nte zeitnah erfolgen könne. „Davon sind circa zwei Drittel betroffen.“Bei Bezug mehrerer Betriebsre­nten seien aber gesonderte Meldungen von der Krankenkas­se an Zahlstelle­n, etwa Pensionska­ssen, nötig. Der Spitzenver­band der Kassen (GKV) erklärte, sobald man soweit sei, würden die Betriebsre­ntner aktiv informiert.

Bis 2019 mussten Empfänger auf ihre Betriebsre­nte den vollen Satz für die Krankenkas­se zahlen. Durch Einführung eines Freibetrag­s sollen rund 60 Prozent der Betriebsre­ntner faktisch nur noch maximal den halben Beitragssa­tz zahlen.

Der Freibetrag gilt sowohl für laufende monatliche Zahlungen als auch für einmalige Kapitalaus­zahlungen. Bei mehreren Betriebsre­nten gilt die Grenze für den Gesamtbetr­ag. Als Beispiel rechnet die KKH vor: Bei einer Betriebsre­nte von 100 Euro und einer zweiten von 79,25 Euro im Monat übersteigt die Summe den Freibetrag um 20 Euro, nur darauf sind Beiträge zu zahlen. Der Pflegevers­icherungsb­eitrag ist dagegen weiter voll zu zahlen.

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