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100.000 weniger für Grundrente berechtigt
BERLIN (dpa) Weniger Menschen mit niedrigen Renten als ursprünglich vorgesehen sollen von der geplanten Grundrente profitieren. Im Einführungsjahr 2021 sollen es 1,3 Millionen Menschen sein – zuletzt war das Bundesarbeitsministerium von 1,4 Millionen ausgegangen. Auf die Rentenversicherung dürften Verwaltungskosten von mehreren hundert Millionen Euro zukommen. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor. Dieser wurde im Zuge interner Abstimmungen in den vergangenen Tagen noch verändert. Seinen ursprünglichen Entwurf hatte das Arbeitsministerium im Januar in die Regierungsabstimmung geschickt. Die Union war damit aber nicht einverstanden. Die Änderungen gehen auf eine Einigung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vom Anfang des Monats zurück. An diesem Mittwoch soll das Kabinett die Grundrente beschließen.
Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Neu ist im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf eine zweite Einkommensschwelle: Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.