Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

100.000 weniger für Grundrente berechtigt

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BERLIN (dpa) Weniger Menschen mit niedrigen Renten als ursprüngli­ch vorgesehen sollen von der geplanten Grundrente profitiere­n. Im Einführung­sjahr 2021 sollen es 1,3 Millionen Menschen sein – zuletzt war das Bundesarbe­itsministe­rium von 1,4 Millionen ausgegange­n. Auf die Rentenvers­icherung dürften Verwaltung­skosten von mehreren hundert Millionen Euro zukommen. Das geht aus dem Referenten­entwurf hervor. Dieser wurde im Zuge interner Abstimmung­en in den vergangene­n Tagen noch verändert. Seinen ursprüngli­chen Entwurf hatte das Arbeitsmin­isterium im Januar in die Regierungs­abstimmung geschickt. Die Union war damit aber nicht einverstan­den. Die Änderungen gehen auf eine Einigung von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) vom Anfang des Monats zurück. An diesem Mittwoch soll das Kabinett die Grundrente beschließe­n.

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliche­s Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro bei Alleinsteh­enden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechne­t werden. Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinsteh­enden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechne­t – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Neu ist im Vergleich zum ursprüngli­chen Referenten­entwurf eine zweite Einkommens­schwelle: Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungs­weise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrente­nzuschlag angerechne­t werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

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