Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Frankreich besiegelt das Ende der Todesstrafe
Die Verfasser des deutschen Grundgesetzes formulierten es eindeutig: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, heißt es in Artikel 102. Man hatte lange über diesen Punkt debattiert, sich dann aber doch schon 1948 auf diesen Satz einigen können. Befürworter einer im Grundgesetz verankerten Abschaffung verwiesen auch auf die Gräuel des Nationalsozialismus. In anderen Ländern dauerte es länger, bis die Debatten über die Todesstrafe zu einer Abkehr führten. Heute ist die Todesstrafe in allen europäischen Ländern außer in Weißrussland abgeschafft. Lange und intensiv wurde die Debatte in Frankreich geführt. Dort hatte die Todesstrafe einen prominenten Gegner: Valéry Giscard d´Estaing (Foto) setzte das Thema als Staatspräsident zwar nicht auf die politische Agenda, verhinderte aber durch Begnadigung zahlreiche Hinrichtungen. Erst sein Nachfolger Francois Mitterrand sorgte für ein endgültiges Ende der Exekutionen: 1981 verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, dass die Verurteilung zum Tode untersagte. Es dauerte dann weitere 26 Jahre, bis dies auch in der Verfassung verankert wurde. Erst am 19. Februar 2007 stimmten die Abgeordneten des französischen Parlaments einer Verfassungsänderung zu. Seitdem heißt es in Artikel 66-1 der Verfassung der fünften Französischen Republik: „Nul ne peut être condamné à la peine de mort“– „Niemand kann zum Tode verurteilt werden“. Bis heute gibt es die Todesstrafe laut Amnesty International (Stand Ende 2018) in 54 Ländern,darunter China, Japan und die USA. 104 Staaten haben sie abgeschafft, in 28 Staaten ist die Anwendung ausgesetzt.