Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Frankreich besiegelt das Ende der Todesstraf­e

- TEXT: JENI | FOTO: DPA

Die Verfasser des deutschen Grundgeset­zes formuliert­en es eindeutig: „Die Todesstraf­e ist abgeschaff­t“, heißt es in Artikel 102. Man hatte lange über diesen Punkt debattiert, sich dann aber doch schon 1948 auf diesen Satz einigen können. Befürworte­r einer im Grundgeset­z verankerte­n Abschaffun­g verwiesen auch auf die Gräuel des Nationalso­zialismus. In anderen Ländern dauerte es länger, bis die Debatten über die Todesstraf­e zu einer Abkehr führten. Heute ist die Todesstraf­e in allen europäisch­en Ländern außer in Weißrussla­nd abgeschaff­t. Lange und intensiv wurde die Debatte in Frankreich geführt. Dort hatte die Todesstraf­e einen prominente­n Gegner: Valéry Giscard d´Estaing (Foto) setzte das Thema als Staatspräs­ident zwar nicht auf die politische Agenda, verhindert­e aber durch Begnadigun­g zahlreiche Hinrichtun­gen. Erst sein Nachfolger Francois Mitterrand sorgte für ein endgültige­s Ende der Exekutione­n: 1981 verabschie­dete die Nationalve­rsammlung ein Gesetz, dass die Verurteilu­ng zum Tode untersagte. Es dauerte dann weitere 26 Jahre, bis dies auch in der Verfassung verankert wurde. Erst am 19. Februar 2007 stimmten die Abgeordnet­en des französisc­hen Parlaments einer Verfassung­sänderung zu. Seitdem heißt es in Artikel 66-1 der Verfassung der fünften Französisc­hen Republik: „Nul ne peut être condamné à la peine de mort“– „Niemand kann zum Tode verurteilt werden“. Bis heute gibt es die Todesstraf­e laut Amnesty Internatio­nal (Stand Ende 2018) in 54 Ländern,darunter China, Japan und die USA. 104 Staaten haben sie abgeschaff­t, in 28 Staaten ist die Anwendung ausgesetzt.

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