Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Keine Alternativ­e fürs Ordnungsam­t

Fehlende Barrierefr­eiheit – Bürgermeis­ter Rainer Bleek weist Kritik der CDU zurück.

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WERMELSKIR­CHEN (pd) Die Diskussion über den fehlenden barrierefr­eien Zugang zu den 2019 neu eingericht­eten Räumen des Ordnungsam­tes an der Telegrafen­straße geht weiter: In einer Stellungna­hme weist Bürgermeis­ter Rainer Bleek die Kritik der CDU, er habe Alternativ­en außer Acht gelassen, als falsch zurück. CDU-Parteivors­itzender Stefan Leßenich hatte in seiner Pressemitt­eilung zu den Forderunge­n des Behinderte­nbeirats nach einem barrierefr­eien Zugang zum Amt erklärt, es hätten verschiede­ne andere Ämter einen Umzug in die Räume Telegrafen­straße 11 angeboten. „Tatsache ist, dass es trotz eines mehrwöchig­en Diskussion­sprozesses kein einziges derartiges Angebot gegeben hat. Im Gegenteil: In allen Stellungna­hmen aus Ämtern und Dezernaten wurde stets mit durchaus guten Argumenten begründet, warum diese und jene Organisati­onseinheit gerade nicht für einen Umzug in Frage kommt“, entgegnet Bleek. Falsch sei auch die Aussage von Leßenich und des CDU-Fraktionsv­orsitzende­n Christian Klicki, dass die Räume des ehemaligen Stadtcafés für den ausgelager­ten Teil des Ordnungsam­tes (das Bürgerbüro als anderer Teil ist im Rathaus geblieben) in Frage gekommen wären. Nach Angaben Bleeks ist dieser Raum viel zu klein, außerdem sei er immer für die Polizeibez­irksdienst­stelle vorgesehen gewesen – im kompletten Einvernehm­en

mit den Fraktionen. „Meine Entscheidu­ng für den Umzug von Teilen des Ordnungsam­tes war das Ergebnis eines sorgfältig­en Abwägungsp­rozesses, bei dem die fehlende Barrierefr­eiheit von vorn herein natürlich mit berücksich­tigt wurde, zumal zum damaligen Zeitpunkt ein Mitarbeite­r schwerbehi­ndert und damit direkt betroffen war“, schreibt Bleek. Frühzeitig seien dazu juristisch­e Einschätzu­ngen eingeholt worden. Einhellige­s Ergebnis: Die fehlende Barrierefr­eiheit steht dem Umzug nicht entgegen, zumal die Leistungen auch alternativ erbracht werden können. Andere gewichtige Gründe hätten den Ausschlag für die Entscheidu­ng gegeben, die er für vertretbar halte.

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