Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Keine milderen Strafen bei Alkoholkon­sum

- VON BIRGIT MARSCHALL

Immer wieder sorgen Gerichtsur­teile für Empörung, die bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag oder gefährlich­er Körperverl­etzung mit Todesfolge allgemein als zu milde empfunden werden. In der Vergangenh­eit war ein häufiger Grund für strafmilde­rnde Umstände vor Gericht, dass die Täter unter Alkohol- oder Drogeneinf­luss standen. Der Große Senat für Strafsache­n am Bundesgeri­chtshof hat diese übliche Rechtsprec­hung vor zwei Jahren zwar verändert: Künftig sollen Gerichte den Alkoholgen­uss nicht mehr strafmilde­rnd berücksich­tigen können, weil dessen Gefahren allgemein bekannt seien, so die obersten Richter. Doch nicht alle Gerichte halten sich schon an diese Vorgabe.

Deshalb macht es Sinn, wenn nun Rechtspoli­tiker der Union einen neuen Anlauf nehmen, um für weniger Strafmilde­rungen für alkoholisi­erte Täter zu sorgen. Wer im Vollrausch nicht mehr Herr über sich selbst gewesen ist und deshalb nach den Grundsätze­n der Verfassung als schuldunfä­hig gilt, soll dafür, dass er sich in den Vollrausch versetzt hat, dennoch eine Freiheitss­trafe von bis zu zehn Jahren bekommen können. Bisher gilt für die Vollrausch-Fälle ein Höchststra­fmaß von nur fünf Jahren. Es darf aber nicht sein, dass jemand, der im total betrunkene­n Zustand einen Menschen tötet, dafür nur maximal fünf Jahre hinter Gitter muss.

Zudem wollen die Unionspoli­tiker die strengere Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs auch ins Strafgeset­zbuch schreiben. Das ist zwar nur ein Symbol, denn die Vorgaben des BGH sollten ohnehin als Marschrout­e für alle untergeord­neten Gerichte gelten. Es ist aber dennoch wichtig: Nicht nur alle Gerichte, auch die Bürger müssen sehen, dass die Politik bei zu milden Strafen für Vollrausch­delikte nicht einfach tatenlos bleibt.

BERICHT HÄRTERE STRAFEN BEI DELIKTEN IM RAUSCH, TITELSEITE

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