Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Bürger für Forderung nach barrierefreien Ordnungsamt
WERMELSKIRCHEN Einen barrierefreien Zugang zum Ordnungsamt regen nicht nur Mitglieder des Behindertenbeirats an, sondern auch Wermelskirchener, die sich nach der Berichten dieser Redaktion zu diesem Thema bei der Beiratsvorsitzenden, Petra Sprenger, meldeten. „Wenn ich in der Stadt unterwegs bin, werde ich oft von Menschen angesprochen, die keinerlei Einschränkungen haben, aber unsere Forderungen einer besseren Erreichbarkeit des Amtes unterstützen“, berichtet Sprenger.
Aber auch ein Rollstuhlfahrer, eine Frau, deren Mann einen Schlaganfall erlitten hat, sowie ein Senior, der auf einen Rollator angewiesen ist, hätten sie angerufen, sich für das Engagement des Behindertenbeirats bedankt und die Notwendigkeit der Barrierefreiheit zu diesem Amt unterstrichen. Petra Sprenger hofft, dass sich der Sozialausschuss in seiner Sitzung (am Donnerstag, 27. Februar, 17 Uhr, Alter Ratssaal) des Themas annimmt. Sie macht aber auch deutlich, dass es ihr um die Sache geht, man wolle sich nicht in den politischen Schlagabtausch zwischen CDU und Bürgermeister Rainer Bleek einmischen. Dennoch
berichtet sie in einer Presserklärung von einem Gespräch zwischen Bleek, Rainer Blom, stellvertretender Vorsitzender des Behindertenbeirats, und ihr, in dem es um die Frage ging, ob statt der Abteilung des Ordnungsamtes nicht das Rechnungsprüfungsamt in die Räume in der Telegrafenstraße 11 umziehen könne. Dies habe Bleek mit dem Hinweis abgelehnt, dass er die kurze Wege zu diesem Amt haben wolle.
Nochmals weist Petra Sprenger darauf hin, dass auch Menschen mit psychischen Erkrankungen große Hemmschwellen haben, über den derzeitigen schmalen Zugang zum Ordnungsamt in der ersten Etage zu gehen oder einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. Menschen mit Behinderung wollten keine Sonderbehandlung, sondern lediglich die Chance, Ihre Anliegen selbstständig regeln zu können, so wie alle anderen Bürger auch. „Gerne möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes hinweisen, der besagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“Sich trotz dieses Absatzes im Grundgesetz auf die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung zu berufen, halten wir für äußerst unsensibel.“