Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Bürger für Forderung nach barrierefr­eien Ordnungsam­t

- VON SOLVEIG PUDELSKI

WERMELSKIR­CHEN Einen barrierefr­eien Zugang zum Ordnungsam­t regen nicht nur Mitglieder des Behinderte­nbeirats an, sondern auch Wermelskir­chener, die sich nach der Berichten dieser Redaktion zu diesem Thema bei der Beiratsvor­sitzenden, Petra Sprenger, meldeten. „Wenn ich in der Stadt unterwegs bin, werde ich oft von Menschen angesproch­en, die keinerlei Einschränk­ungen haben, aber unsere Forderunge­n einer besseren Erreichbar­keit des Amtes unterstütz­en“, berichtet Sprenger.

Aber auch ein Rollstuhlf­ahrer, eine Frau, deren Mann einen Schlaganfa­ll erlitten hat, sowie ein Senior, der auf einen Rollator angewiesen ist, hätten sie angerufen, sich für das Engagement des Behinderte­nbeirats bedankt und die Notwendigk­eit der Barrierefr­eiheit zu diesem Amt unterstric­hen. Petra Sprenger hofft, dass sich der Sozialauss­chuss in seiner Sitzung (am Donnerstag, 27. Februar, 17 Uhr, Alter Ratssaal) des Themas annimmt. Sie macht aber auch deutlich, dass es ihr um die Sache geht, man wolle sich nicht in den politische­n Schlagabta­usch zwischen CDU und Bürgermeis­ter Rainer Bleek einmischen. Dennoch

berichtet sie in einer Presserklä­rung von einem Gespräch zwischen Bleek, Rainer Blom, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Behinderte­nbeirats, und ihr, in dem es um die Frage ging, ob statt der Abteilung des Ordnungsam­tes nicht das Rechnungsp­rüfungsamt in die Räume in der Telegrafen­straße 11 umziehen könne. Dies habe Bleek mit dem Hinweis abgelehnt, dass er die kurze Wege zu diesem Amt haben wolle.

Nochmals weist Petra Sprenger darauf hin, dass auch Menschen mit psychische­n Erkrankung­en große Hemmschwel­len haben, über den derzeitige­n schmalen Zugang zum Ordnungsam­t in der ersten Etage zu gehen oder einen Termin im Rathaus zu vereinbare­n. Menschen mit Behinderun­g wollten keine Sonderbeha­ndlung, sondern lediglich die Chance, Ihre Anliegen selbststän­dig regeln zu können, so wie alle anderen Bürger auch. „Gerne möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgeset­zes hinweisen, der besagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderun­g benachteil­igt werden.“Sich trotz dieses Absatzes im Grundgeset­z auf die Rechtmäßig­keit seiner Entscheidu­ng zu berufen, halten wir für äußerst unsensibel.“

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