Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Teurer Schulweg für Behinderte
Besucht ein Kind mit Handicap eine Regelschule, kommen auf Eltern oft hohe Kosten zu.
DÜSSELDORF Eltern behinderter Kinder müssen in NRW die Fahrtkosten zur Schule zunehmend selbst tragen. „Wir hören von Problemen, insbesondere in ländlicheren Gebieten wie dem Bergischen Land, Ostwestfalen-Lippe oder dem Kreis Mettmann“, sagte Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Behinderten-Vereins „Mittendrin“, unserer Redaktion. Ursache sei, dass die Schulträger in sehr vielen Kommunen nur die Fahrten zu Förderschulen organisierten und bezahlten. Wenn ein Kind mit Handicap aber eine Regelschule besuche, wo es mit anderen Kindern zusammen unterrichtet wird, seien überwiegend die Eltern in der Pflicht. Die Kosten belaufen sich häufig auf mehrere Tausend Euro im Jahr. Immer mehr Eltern wünschen sich aber gerade den Besuch einer Regelschule für ihr behindertes Kind.
Von dieser Ungleichbehandlung sind Tausende Eltern in NRW betroffen, wie sich aus der amtlichen Schulstatistik ablesen lässt. Inklusion, also die Teilhabe Behinderter an allen gesellschaftlichen Aktivitäten, ist laut UN-Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht.
Dem NRW-Schulministerium ist das Problem bekannt. Der Schulträger, also meist die Kommune, und nicht die Landesregierung entscheide über Art und Umfang der Beförderung, hieß es. Bei Förderschulen sei es eher möglich, Schülerspezialverkehre wirtschaftlich verträglich einzurichten, da durch die Konzentration von Schülern mit entsprechender Behinderung auf einen Schulort kostengünstigere Sammelbeförderungen angeboten werden könnten. Es gebe aber stets einen Fahrtkostenzuschuss von 13 Cent je Kilometer.
Michael Spörke, Abteilungsleiter beim Sozialverband Deutschland in NRW, sieht hingegen landespolitische Fehlentscheidungen: „Die Landesregierung hat Schwerpunktschulen eingerichtet und begrenzt damit die Inklusion de facto auf weniger Schulen. Dadurch werden die Fahrtwege zu den einzelnen Schulen länger.“Es dürfe keine Benachteiligung geben für behinderte Schüler, die eine Regelschule besuchen.