Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Hessen darf Referendarin Kopftuch im Gericht verbieten
KARLSRUHE (epd/kna) Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen stimmt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz überein. Auch wenn solch ein Kopftuchverbot die im Grundgesetz geschützte Glaubensfreiheit einschränke, sei es im Hinblick auf die „weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege“zulässig, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1333/17).
In dem Rechtsstreit ging es um hessische Regelungen für das zweijährige Rechtsreferendariat, das in der Juristenausbildung vorgesehen ist. Danach müssen sich die Auszubildenden
bei öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten, etwa auf der Richterbank oder bei Zeugenvernehmungen, „religiös neutral“verhalten. Eine Frau aus Frankfurt wollte aber in ihrem Rechtsreferendariat immer ihr Kopftuch tragen. Dies empfinde sie als ihre religiöse Pflicht.
Ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof hielt das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot bei bestimmten Tätigkeiten jedoch für verfassungsgemäß. Zwar stelle es eine Beeinträchtigung der Glaubensfreiheit der Muslimin dar. Diese Einschränkung sei aber „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“. Denn der Staat müsse das Gebot der „weltanschaulich-religiösen Neutralität“befolgen.