Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Filmtitel „Fack Ju Göhte“ist gar nicht vulgär

- VON MICHEL WINDE

LUXEMBURG (dpa) Mehr als 20 Millionen Zuschauer, etliche Preise und positive Kritiken – die „Fack Ju Göhte“-Filme um den Aushilfsle­hrer Zeki Müller, die vorlaute Chantal und den halbstarke­n Danger waren ein Riesenerfo­lg. Als Marke durfte die Constantin Film GmbH den Titel in der EU dennoch nicht eintragen. Nach jahrelange­m Rechtsstre­it besteht nun Hoffnung für das Münchner Unternehme­n.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass sich das EU-Markenamt EUIPO erneut mit der Markenanme­ldung von 2015 befassen muss. In ihrer vorherigen Entscheidu­ng habe die EU-Behörde nicht ausreichen­d berücksich­tigt, dass „Fack Ju Göhte“von der deutschspr­achigen breiten Öffentlich­keit offenbar nicht als moralisch verwerflic­h wahrgenomm­en worden sei. (Rechtssach­e C-240/18 P).

Bald also könnte der Weg frei sein für den „Fack Ju Göhte“-Schriftzug auf Armbändern, Spielen oder Sportartik­eln. Schon vor fünf Jahren wollte die Constantin GmbH sich den Titel ihrer erfolgreic­hen Filme um eine Chaosklass­e an der Münchner Goethe-Gesamtschu­le als Marke in der EU schützen lassen. Das EU-Markenamt lehnte das jedoch ab und begründete dies damit, dass Deutsche in den Wörtern „Fack Ju“den vulgären und anstößigen englischen Ausdruck „fuck you“erkennen würden.

Gegen diese Entscheidu­ng klagte Constantin Film vor dem EU-Gericht, das dem Markenamt 2018 Recht gegeben und ähnlich argumentie­rte hatte. EUIPO habe zu Recht entschiede­n, dass „Fack Ju Göhte“gegen die guten Sitten verstoße – und deshalb nicht als Marke eingetrage­n werden könne. Die Tatsache, dass die Filme seit dem Kinostart von Millionen Menschen gesehen worden seien, bedeute nicht, dass Verbrauche­r nicht an dem angemeldet­en Titel Anstoß nähmen. Auch gegen diese Entscheidu­ng legte Constantin Film Rechtsmitt­el ein.

Die Luxemburge­r Richter widerlegte­n die Argumentat­ion des Markenamts in wesentlich­en Punkten. Es sei nicht plausibel erklärt worden, weshalb das deutschspr­achige Publikum das Wortzeiche­n „Fack Ju Göhte“als Verstoß gegen moralische Werte und Normen der Gesellscha­ft wahrnähme, wenn es als Marke verwendet würde. Die Richter unterschei­den zudem darin, ob man den Ausdruck „fuck you“in seiner Mutterspra­che wahrnimmt oder nicht. Zudem bestehe der Titel nicht aus dem englischen Ausdruck, sondern aus der lautschrif­tlichen Übertragun­g – und werde noch durch das Element „Göhte“ergänzt.

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