Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Krankschre­ibung per Telefon bleibt nun doch erlaubt

Die pragmatisc­he Regelung für den gelben Schein bleibt vorerst erhalten.

- Ihre Meinung? Schreiben Sie unserer Autorin: kolumne@rheinische-post.de EVA QUADBECK

BERLIN (dpa) Krankschre­ibungen wegen Erkältung sind in der Corona-Krise nun doch weiter per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzend­e des Gemeinsame­n Bundesauss­chusses im Gesundheit­swesen mit. Der Bundesauss­chuss werde sich erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrschein­lichkeit“eine Verlängeru­ng der Regelung bis zum 4. Mai beschließe­n. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidu­ng“weiter auf Grundlage eines Telefonats Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ngen ausstellen. Am 20. März hatte der Bundesauss­chuss die Sonderrege­lung eingeführt, sie dann aber am vergangene­n Freitag nicht verlängert – gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäu­sern.

Im Gesundheit­swesen wird längst nicht alles per Gesetz geregelt. Vielmehr existiert mit dem sogenannte­n Gemeinsame­n Bundesauss­chuss ein mächtiges Gremium aus Vertretern der Krankenkas­sen, der Ärzte und der Kliniken, die vieles alleine regeln – zum Beispiel auch, unter welchen Bedingunge­n Arbeitnehm­er krankgesch­rieben werden dürfen. Zu Beginn des Shutdowns kam das Gremium zu der pragmatisc­hen Entscheidu­ng, dass für Arbeitnehm­er ein Anruf beim Hausarzt genügt, um sich wegen einer Erkältung krankschre­iben lassen zu können. Die Regelung hat zwei entscheide­nde Vorteile: Bagatellfä­lle verstopfen nicht mehr die

Arztpraxen, und möglicherw­eise mit Corona infizierte Patienten bleiben gleich zu Hause und verteilen das Virus nicht.

Während Schulen und Shoppingce­nter noch weitgehend geschlosse­n bleiben müssen, hatte der Bundesauss­chuss die Regelung wieder rückgängig gemacht – gegen das ausdrückli­che Votum der Fachleute in den eigenen Reihen. Nun gab es sicherlich Arbeitnehm­er, die die großzügige Regelung ausgenutzt haben. Doch solche Leute gibt es auch jenseits von Corona – die vorwiegend montags in den Praxen auftauchen, um sich den gelben Schein zu besorgen.

Die Mehrheit der Arbeitnehm­er ist anders gestrickt und geht auch erkältet zur Arbeit. Eben dies sollen sie in Corona-Zeiten aber nicht mehr tun, auch dafür ist die Regelung sinnvoll. Nach heftigem öffentlich­en Protest rollte das Gremium am Montagnach­mittag seine Fahne wieder ein. Arbeitnehm­er mit Husten, Schnupfen und Heiserkeit können auch weiterhin ihre Viren zu Hause lassen. Die möglichen Schäden, die Arbeitgebe­rn durch krankfeier­nde Mitarbeite­r entstehen, dürften im Vergleich zu einem längeren Shutdown wohl kaum ins Gewicht falllen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany