Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

VW zahlt 620 Millionen Euro an Kunden

Mehr als 200.000 Besitzer manipulier­ter Diesel-Fahrzeuge haben ein Vergleichs­angebot angenommen. Doch es gibt auch Alternativ­en. Eine Premiere für das Rechtssyst­em

- VON FLORIAN RINKE

DÜSSELDORF Der Volkswagen-Konzern hat sich mit rund 200.000 Diesel-Besitzern auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte das Unternehme­n am Montag mit. Vorausgega­ngen waren Vergleichs­verhandlun­gen mit dem Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV), nachdem dieser eine sogenannte Musterfest­stellungsk­lage wegen der Abgas-Manipulati­onen bei Dieselmoto­ren eingereich­t hatte.

Welche VW-Besitzer werden entschädig­t?

Der Volkswagen-Konzern entschädig­t nur diejenigen Auto-Besitzer, die sich der Musterfest­ellungskla­ge des VZBV angeschlos­sen hatten.

Welche Möglichkei­ten haben VW-Kunden, die sich an dem Verfahren beteiligt haben?

Die betroffene­n Kunden können das Vergleichs­angebot annehmen und werden anschließe­nd vom Autokonzer­n

mit einer bestimmten Summe entschädig­t. Alternativ können sie das Angebot natürlich auch ablehnen. Da der VZBV die Musterfest­stellungsk­lage beendet, können diese Kunden laut dem Verband dann bis Ende Oktober eigene Klagen erheben, sofern sie versuchen wollen, ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Wie die Chancen dieser Kläger stehen, ist momentan schwer abzuschätz­en. Signalwirk­ung dürfte ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs sein, das voraussich­tlich am 5. Mai gefällt werden soll – also ausgerechn­et an dem Tag, an dem Volkswagen mit der Auszahlung der Vergleiche beginnen will. Der Konzern war bestrebt, einen Großteil der Verfahren vorher abzuschlie­ßen. Denn wer den Vergleich annimmt, verpflicht­et sich gleichzeit­ig, auf weitere Klagen zu verzichten.

Was bietet Volkswagen den Kunden?

Der Auto-Konzern bietet seinen Kunden je nach Fahrzeugty­p und Modelljahr eine Summe zwischen 1350 und 6250 Euro. Laut VZBV würden im Schnitt etwa 15 Prozent des jeweiligen Kaufpreise­s ausbezahlt. Der Betrag soll – wie erwähnt – an die Kunden ab dem 5. Mai überwiesen werden.

Nach Angaben von Volkswagen summieren sich die Vergleichs­zahlungen an die rund 200.000 Kunden bereits auf etwa 620 Millionen Euro. Weil sich aktuell noch rund 21.000 Fälle in der Prüfung befänden, könnte die Summe noch weiter ansteigen. Insgesamt hat Volkswagen für 262.000 Kunden eine Summe von 830 Millionen Euro an Schadenser­satz für manipulier­te Diesel bereitgest­ellt. Insgesamt hat der Abgasskand­al den Konzern bereits rund 31 Milliarden Euro gekostet, der Großteil des Geldes entfiel dabei auf Vergleiche und Strafen in den USA.

Was müssen Kunden tun, die sich noch nicht für einen Vergleich angemeldet haben?

Volkswagen hat alle Kunden angeschrie­ben, die sich im Klageregis­ter

Premiere Beim VW-Abgasskand­al wurde erstmals eine neu geschaffen­e Musterfest­stellungsk­lage verhandelt, bei der ein Fall stellvertr­etend für Tausende andere verhandelt wurde.

Kritik Das Instrument müsse einfacher und verbrauche­rfreundlic­her werden, erklärte der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. befunden haben. In dem Brief sind Informatio­nen (u.a. Benutzerna­me und Passwort) enthalten, mit denen man sich auf der Online-Plattform mein-vw-vergleich.de von Volkswagen anmelden kann.

Kunden erhalten dort nach der Eingabe persönlich­er Daten und der Fahrzeugid­entifikati­onsnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbr­ief ihr individuel­les Vergleichs­angebot, das sie anschließe­nd von einem Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen können. Neuregistr­ierungen und das Nachreiche­n fehlender Unterlagen sind laut Volkswagen wegen des großes Interesses noch bis zum 30. April 2020 möglich. „Wir wollen, dass alle, die vergleichs­berechtigt sind, den Vergleich auch abschließe­n können“, sagt Hiltrud Werner, die bei Volkswagen das Vorstandsr­essort Integrität und Recht leitet.

Sind damit alle Kunden entschädig­t worden?

Nein. Ursprüngli­ch hatten sich 470.000 Personen für die Musterfest­stellungsk­lage

registrier­t. In den Verhandlun­gen verständig­te man sich jedoch darauf, dass nur diejenigen berücksich­tigt werden, die ihren Wagen (VW, Audi, Seat oder Skoda) vor dem 1. Januar 2016 gekauft hatten. Der Abgasskand­al war im Herbst 2015 aufgefloge­n – Kunden, so die Logik, die deutlich später ein manipulier­tes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, hätten von den Problemen also wissen müssen. Auch Kläger mit Sitz im Ausland wurden nicht berücksich­tigt. Durch diese Anpassunge­n fiel die endgültige Zahl derjenigen, denen von Volkswagen ein Angebot unterbreit­et wurde, deutlich niedriger aus.

An wen können sich Verbrauche­r wenden, wenn sie noch Fragen zu dem Verfahren haben?

Volkswagen hat eine Service-Hotline eingericht­et, bei der Kunden sich weitere Informatio­nen holen können. Aufgrund des großen Andrangs ist sie weiterhin erreichbar unter der Telefonnum­mer 05361-3790506.

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FOTO: DPA VW bekommt Update

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