Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Jagdpächter muss verunglücktes Wild entsorgen
Nach einem Jagdunfall wird üblicherweise der für den Unfallort zuständige Jagdpächter informiert. Das kann schon mal dauern.
HÜCKESWAGEN (wow) Ein Wildunfall ist schnell geschehen. Gerade in der waldreichen bergischen Landschaft kreuzen Rehbock, Hirsch, Fuchs und Co. die Bundes- und Landstraßen – und werden mitunter von einem Auto erfasst, dessen Fahrer nicht schnell genug bremsen kann. Joachim Kutzner hat Ende voriger Woche die Auswirkungen eines solchen Wildunfalls auf der B 237 kurz vor der Einmündung Bevertalstraße beobachtet.
Der Hückeswagener war donnerstagsmorgens im Auto unterwegs zur Inspektion in Kobeshofen. „Da habe ich ein parkendes Auto mit Warnblinklicht an der Bundesstraße gesehen, davor lag ein augenscheinlich toter Rehbock“, berichtet er am Bürgermonitor. Als er zu Fuß zurückkam, hatte die Polizei den Unfall bereits aufgenommen. „Da hab ich mir nichts weiter bei gedacht“, sagt Kutzner. Allerdings habe er sowohl am Freitag als auch am Samstag den toten Rehbock noch im Graben neben dem Fahrradweg an der Bundesstraße liegen sehen. „Ich habe mich schon gefragt, wer sich um die Abholung kümmert. Außerdem ist es nicht so schön, wenn ein totes Tier mehrere Tage an einer doch viel befahrenen Straße liegt. Zumal da auch Kinder vorbeigehen“, sagt Kutzner.
Verständigt werde üblicherweise der für den Unfallort zuständige Jagdpächter, erläutert Roland Kissau vom Ordnungsamt. „Bei einem Unfall wird dieser von der Polizei oder von uns benachrichtigt und kümmert sich um die Entsorgung des toten Tiers.“Die Polizei kennzeichne den Unfallort mit einem gut sichtbaren Pfeil auf der Straße, bestätigt Hegeringleiter Johannes Meier-Frankenfeld. „Im Ordnungsamt und in der Polizeikreisdienststelle liegen Listen aus. Die Jagdpächter sind hierfür ehrenamtlich rund um die Uhr ansprechbar“, sagt Hückeswagenes oberster Jäger. So könne auch nachts um 2 Uhr ein Anruf kommen. „Aber nur, wenn das Tier noch lebt oder in den Wald geflüchtet ist. Ist es schon tot, werden wir in der Regel erst am Morgen benachrichtigt“, sagt der Hegeringleiter.
Wenn der Jagdpächter eintrifft, schafft er den Tierkadaver von der Unfallstelle in den Wald. „Das Tier wird dann entweder vergraben oder dem natürlichen Kreislauf übergeben – sprich Fuchs, eventuell der Wolf und andere Aasfresser kümmern sich darum“, erläutert Meier-Frankenfeld. Verwertet, sprich für den heimischen Kochtopf verwendet, werden darf das verunglückte Tier dagegen nicht. „Das ist per Gesetz geregelt: Was auf der Straße verendet, muss entsorgt werden.“
Wie schnell die Entsorgung klappe, hänge von der Erreichbarkeit des Jagdpächters ab. Daher habe es beim Unfall, den Kutzner beobachtet hatte, etwas länger gedauert. „Ich habe mehrfach hinterhertelefonieren müssen, bis ich den Jäger am Samstagabend erreichen konnte. Am Sonntagmorgen hat er sich dann um den verunglückten Rehbock gekümmert“, versichert Meier-Frankenfeld.
Übrigens: Auch Privatpersonen dürfen ein solchermaßen verunglücktes Tier nicht mitnehmen. „Das ist dann Wilderei – und die ist strafbar“, stellt der Hegeringleiter klar.