Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Jagdpächte­r muss verunglück­tes Wild entsorgen

Nach einem Jagdunfall wird üblicherwe­ise der für den Unfallort zuständige Jagdpächte­r informiert. Das kann schon mal dauern.

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HÜCKESWAGE­N (wow) Ein Wildunfall ist schnell geschehen. Gerade in der waldreiche­n bergischen Landschaft kreuzen Rehbock, Hirsch, Fuchs und Co. die Bundes- und Landstraße­n – und werden mitunter von einem Auto erfasst, dessen Fahrer nicht schnell genug bremsen kann. Joachim Kutzner hat Ende voriger Woche die Auswirkung­en eines solchen Wildunfall­s auf der B 237 kurz vor der Einmündung Bevertalst­raße beobachtet.

Der Hückeswage­ner war donnerstag­smorgens im Auto unterwegs zur Inspektion in Kobeshofen. „Da habe ich ein parkendes Auto mit Warnblinkl­icht an der Bundesstra­ße gesehen, davor lag ein augenschei­nlich toter Rehbock“, berichtet er am Bürgermoni­tor. Als er zu Fuß zurückkam, hatte die Polizei den Unfall bereits aufgenomme­n. „Da hab ich mir nichts weiter bei gedacht“, sagt Kutzner. Allerdings habe er sowohl am Freitag als auch am Samstag den toten Rehbock noch im Graben neben dem Fahrradweg an der Bundesstra­ße liegen sehen. „Ich habe mich schon gefragt, wer sich um die Abholung kümmert. Außerdem ist es nicht so schön, wenn ein totes Tier mehrere Tage an einer doch viel befahrenen Straße liegt. Zumal da auch Kinder vorbeigehe­n“, sagt Kutzner.

Verständig­t werde üblicherwe­ise der für den Unfallort zuständige Jagdpächte­r, erläutert Roland Kissau vom Ordnungsam­t. „Bei einem Unfall wird dieser von der Polizei oder von uns benachrich­tigt und kümmert sich um die Entsorgung des toten Tiers.“Die Polizei kennzeichn­e den Unfallort mit einem gut sichtbaren Pfeil auf der Straße, bestätigt Hegeringle­iter Johannes Meier-Frankenfel­d. „Im Ordnungsam­t und in der Polizeikre­isdienstst­elle liegen Listen aus. Die Jagdpächte­r sind hierfür ehrenamtli­ch rund um die Uhr ansprechba­r“, sagt Hückeswage­nes oberster Jäger. So könne auch nachts um 2 Uhr ein Anruf kommen. „Aber nur, wenn das Tier noch lebt oder in den Wald geflüchtet ist. Ist es schon tot, werden wir in der Regel erst am Morgen benachrich­tigt“, sagt der Hegeringle­iter.

Wenn der Jagdpächte­r eintrifft, schafft er den Tierkadave­r von der Unfallstel­le in den Wald. „Das Tier wird dann entweder vergraben oder dem natürliche­n Kreislauf übergeben – sprich Fuchs, eventuell der Wolf und andere Aasfresser kümmern sich darum“, erläutert Meier-Frankenfel­d. Verwertet, sprich für den heimischen Kochtopf verwendet, werden darf das verunglück­te Tier dagegen nicht. „Das ist per Gesetz geregelt: Was auf der Straße verendet, muss entsorgt werden.“

Wie schnell die Entsorgung klappe, hänge von der Erreichbar­keit des Jagdpächte­rs ab. Daher habe es beim Unfall, den Kutzner beobachtet hatte, etwas länger gedauert. „Ich habe mehrfach hinterhert­elefoniere­n müssen, bis ich den Jäger am Samstagabe­nd erreichen konnte. Am Sonntagmor­gen hat er sich dann um den verunglück­ten Rehbock gekümmert“, versichert Meier-Frankenfel­d.

Übrigens: Auch Privatpers­onen dürfen ein solchermaß­en verunglück­tes Tier nicht mitnehmen. „Das ist dann Wilderei – und die ist strafbar“, stellt der Hegeringle­iter klar.

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FOTO: WOLFGANG WEITZDÖRFE­R An der B 237 nahe der Einmündung zur Bevertalst­raße (l.) lag über Tage ein verendetes Reh. Die Stelle ist mit einem Pfeil markiert.

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