Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Das müssen Urlauber wissen

Bis zum 14. Juni hat der Bund die Reisewarnu­ng verlängert. Das Buchen wird noch riskanter.

- VON KRISTINA DUNZ UND REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF/BERLIN Das Coronaviru­s wird das Reiseverha­lten in diesem Jahr verändern. Mehrere Trends sind abzusehen: Grundsätzl­ich werden weniger Deutsche in den Urlaub fahren als in den Vorjahren. Sie werden deutlich seltener mit dem Flugzeug reisen, wohingegen Touren mit dem Auto zunehmen dürften. Und nachdem die Bundesregi­erung die globale Reisewarnu­ng am Mittwoch bis zum 14. Juni verlängert hat, ist auch klar, dass das Buchen eines Urlaubs im Ausland zum Glücksspie­l werden kann. „Wer jetzt reserviert, kann manchmal gute Preise bekommen“, sagt Ute Dallmeier, Geschäftsf­ührerin des First-Reisebüros in Mönchengla­dbach, „anderersei­ts ist bei vielen Zielen völlig unsicher, ob die Reise angetreten werden kann. Dann kommt es auf die Stornorege­ln an.“

Wie sieht es bei geplatzten Reisen bis zum 14. Juni aus?

Veranstalt­er wie Tui, FTI, Aida, DER Touristik und andere versuchen momentan, die Kunden mit Prämien dazu zu bringen, Gutscheine statt Bargeld für stornierte Reisen anzunehmen. Sie wollen damit verhindern, dass sie hohe Summen gleichzeit­ig auszahlen müssen – was sie finanziell in Schwierigk­eiten bringen könnte. Klaus Müller, Vorstand des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV) warnt vor dieser Praxis: „Das wäre ein massiver Vertrauens­bruch und europarech­tswidrig.“Er plädiert dafür, dass der Bund einen Fonds auflegt, damit die Kunden an ihr Geld kommen können und die Unternehme­n trotzdem überleben.

Er ergänzt: „Grundsätzl­ich ist bei Gutscheinl­ösungen wichtig, dass die Verbrauche­r die Wahlfreihe­it haben müssen. Viele Leute brauchen ja das Geld.“So können beispielsw­eise einige Kreuzfahrt­en schnell ein paar Tausend Euro kosten. Durch die Gutscheine wären die Kunden auch an den Veranstalt­er gebunden – selbst wenn sie andernorts künftig bessere Angebote sehen.

Wie sieht es bei neu gebuchten Pauschalre­isen aus?

Eigentlich sind Kunden privilegie­rt, die eine Pauschalre­ise buchen, bei der Anreise und Unterkunft in einem Paket verkauft werden – sie können diese Reise bei einer weiteren Reisewarnu­ng kostenlos stornieren. Doch weil die Branche eben versucht, die Rückzahlun­g bisher vieler hunderttau­send Reisen zu vermeiden, indem sie für die „Gutscheinl­ösung“als Ersatz für Bargeld wirbt, sind die Kunden nun erst recht vorsichtig beim Buchen neuer Reisen.

Das Ergebnis: Tui Cruises, Ikarus, Chamäleon und andere Firmen bieten Kunden neuer Reisen seit einiger Zeit an, diese noch bis kurz vor Abreise zu stornieren oder zu verschiebe­n. „Die Kunden müssen sich in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen anschauen, ob und bis zu welchem Termin und zu welchen Regeln sie problemlos stornieren dürfen“, rät Dallmeier. Außerdem müssen Kunden klären, ob das Unternehme­n wirklich die Rückzahlun­g von Bargeld anbietet, einen Gutschein oder das Verschiebe­n des Urlaubs auf einen anderen Termin. Die Tui erklärt, sie werde prüfen, ob sie weitere Angebote mache, um auf unsichere Reisende zuzugehen, nachdem die Reisewarnu­ng verlängert wurde.

Wie sieht die Lage bei Einzelreis­en aus?

Während Pauschalre­isen für den Fall einer Reisewarnu­ng versichert sein müssen, ist die Lage beim separaten Buchen eines Hotels schwierige­r. Laut VZBV gibt es nicht unbedingt eine Zahlungspf­licht für ein Hotel, wenn man wegen einer Reisewarnu­ng nicht anreisen kann. Dies gilt aber nur für Buchungen nach deutschem Recht. Noch vorsichtig­er müssen Kunden sein, die eine Unterkunft direkt beim Eigentümer im Ausland gebucht haben, weil dort die Regeln anders sind. Der Anwalt Tim Timmer aus Siegen rät dazu, in einem solchen Fall mit dem Hotel Kontakt aufzunehme­n, um über eine Umbuchung zu reden. Ein sicheres Recht auf Rückzahlun­g des Geldes gibt es also keineswegs.

Wie reagieren Airlines?

Um wenigstens einige Passagiere für den Spätsommer oder Herbst anzulocken, bieten Lufthansa und Eurowings an, jetzt gebuchte Flüge später kostenlos oder zu erträglich­en Kosten auf einen anderen Termin umzubuchen. „So nehmen wir den Kunden die Sorge, sie könnten sich nicht mehr umentschei­den“, sagt ein Sprecher von Eurowings. Das Angebot ist faktisch eine Preissenku­ng, weil Kunden ein Discountti­cket etwa für den Spätsommer oder Herbst in Italien oder Griechenla­nd buchen können, dieses jedoch zu diesem Ziel so frei umbuchen können, als ob sie ein viel teureres Ticket gekauft hätten.

Booking.com hat als Hotelvermi­ttler angekündig­t, dass eigentlich nicht stornierba­re Buchungen doch umgebucht werden können, wenn „höhere Gewalt“die Reise unmöglich macht. Reiseexper­tin Dallmeier rät trotzdem zur Vorsicht: „Die jeweiligen Hotels können sich im Einzelfall anders verhalten. Die haben ja die Kredtitkar­tendaten der Kunden und können dann eine Stornogebü­hr abziehen.“Airbnb erklärt, für künftige Buchungen gäbe es keine speziellen Stornovort­eile. Zu Anfang der Corona-Krise wurde großzügig umgebucht. Reisebürom­anagerin Dallmeier fährt nun in ein direkt gebuchtes Hotel in Büsum an der Nordsee.

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FOTO: SAUERLAND TOURISMUS Sauerland statt Sardinien Was machen die Vermittlun­gsportale Booking.com und Airbnb?
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FOTO: DPA Brandenbur­g statt Balearen
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FOTO: DPA Norddeich statt Norwegen

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