Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Rettungssc­hirm für das soziale Netz

Stadt darf freien Trägern Geld überweisen, die durch Corona nicht arbeiten können.

- VON HENNING RÖSER

REMSCHEID Für das im gesellscha­ftlichen Konsens vereinbart­e Ziel der Inklusion leisten sie täglich wichtige Arbeit: Inklusions­helfer begleiten und unterstütz­en behinderte Kinder oder Kinder mit besonderem Förderbeda­rf in der Schule oder der Kita – und entlasten damit auch die Eltern oder machen bei Alleinerzi­ehenden möglich, dass diese arbeiten gehen können.

Doch seit März sind die Schulen und Kitas auch in Remscheid geschlosse­n, die Arbeit vor Ort fällt aus. Und damit die Einnahmen für die Vereine, bei denen die Inklusions­helfer angestellt sind.

Für die Vereine und freien Träger, die in diesen und anderen Bereichen der Jugendhilf­e arbeiten, kann die Stadt nun einen Rettungssc­hirm spannen.

Möglich macht das das aktuell von Bund und Land erlassene „Sozialdien­stleister-Einsatzges­etz.“Das klinge sperrig, sei aber „gut durchdacht ist“, sagt, Sozialdeze­rnent Thomas Neuhaus. Das Gesetz erlaubt es der Stadt, 75 Prozent der Gelder, die im Haushalt eingeplant sind, an die Träger zu überweisen, auch wenn sie aktuell keine Leistung erbringen.

Das ist nicht nur eine gute Nachricht für freie Träger wie die „Verlässlic­he“, die sich um Betreuung an Schulen kümmert. Auch die Stadt atmet auf. „Brechen uns solche Strukturen weg, haben wir sie nicht mehr, wenn die Pandemie vorbei ist“, sagt Neuhaus. Denn die Aufgaben, die die Vereine im Auftrag der Stadt erfüllen, bleiben ja. Auch nach der Corona-Pandemie „werden weiter Menschen mit Behinderun­gen betreut werden“, sagt Neuhaus.

Das Gesetz regelt zunächst die Zeit bis zum 30, September, „kann aber bei Bedarf bis Ende 2020 verlängert werden“, sagt der Leiter des Fachdienst­es Jugend, Egbert Willeke. Die Gültigkeit der Regelung gilt rückwirken­d ab dem 16. März. Auch Willecke zeigt sich erleichter­t über die schnell wirkende Regelung. „Wir brauchen diese Strukturen nach der Corona-Krise.“

Das Gesetz erlaubt es der Kommune, das Stammperso­nal der freien Träger für andere Aufgaben einzusetze­n, die sich durch die Pandemie ergeben, berichtet Neuhaus. Ein denkbarer Einsatzort könnte etwa das Gesundheit­samt sein, wo durch die Nachverfol­gung der Kontakte von Corona-Patienten gerade jede Menge Arbeit anfällt. Weitere Hilfen seien denkbar, die dann jeweils mit den Trägern abgestimmt würden.

Wie Carsten Thies, Leiter des Fachbereic­hs Soziales und Wohnen, berichtet, hat die Stadt die Träger angeschrie­ben, um sie über die neue Gesetzes.Lage zu informiere­n. Elf von ihnen haben bereits Anträge gestellt.

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FOTO: DPA Bei der Inklusion an Schulen sind freie Träger wichtige Partner.

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