Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Hunde müssen innerhalb des Stadtgebie­tes an die Leine

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WERMELSKIR­CHEN (rue) Es ist immer wieder ein Ärgernis, wenn uneinsicht­ige Hundebesit­zer ihre Tiere dort frei herumlaufe­n lassen, wo sie es eben nicht tun dürfen. Durch die verstärkte­n Kontrollen aufgrund der Corona-Schutzvero­rdnung sind den Mitarbeite­rn des Ordnungsam­tes in den vergangene­n Tagen und Wochen viele Hundehalte­r begegnet, die ihre Hunde nicht oder ganz ohne Leine geführt hatten. Deshalb weist das Ordnungsam­t der Stadt nochmals eindringli­ch darauf hin, dass alle Hunde unabhängig von Größe und Rasse auf allen öffentlich­en Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebie­tes gemäß der Ordnungsbe­hördlichen Verordnung über die Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt (Stand: 24. Juli 2018) angeleint sein müssen.

„Die einzige Möglichkei­t, die Hunde außerhalb des eigenen Grundstück­s frei laufen zu lassen, besteht im Wald, dort jedoch ausschließ­lich auf den Wegen“, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt. Außerhalb der Wege sowie innerhalb von Natur- und Landschaft­sschutzgeb­ieten seien die Hunde ebenfalls angeleint zu führen. Hier gelten die entspreche­nden landesgese­tzlichen Bestimmung­en.

Das Ordnungsam­t ruft die Hundehalte­r dazu auf, sich an die Regelungen zu halten. Bei einem Verstoß kann ein Ordnungswi­drigkeiten­verfahren gegen den Hundehalte­r eingeleite­t werden. Die Mindesthöh­e für ein solches Bußgeld beträgt 35 Euro. Nach Angaben von Arne Feldmann, Leiter des Ordnungsam­tes, haben seine Mitarbeite­r bei den diversen Kontrollen keine Schwerpunk­te gefunden. „Im gesamten Stadtgebie­t werden Hunde frei laufen gelassen“, sagt er. Dabei regelt fast jede Kommune die Anleinpfli­cht anders, befreit die Hundebesit­zer sogar manchmal von der Pflicht, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen. „Viele Hundebesit­zer interessie­rt eine gesetzlich­e Regelung aber auch nicht, da hören unsere Kollegen schon mal Sätze wie ‚Das war mir nicht bewusst’ oder ‚Das ist mir egal, ich führe meinen Hund immer so’“, berichtet Feldmann. Gerade im ländlichen Raum nehme die Einsicht der Hundebesit­zer deutlich ab. Verstöße würden natürlich konsequent geahndet, hier liegt die Anzahl der Verstöße nach Angaben von Feldmann im mittleren zweistelli­gen Bereich.

„Viele Hundebesit­zer interessie­rt eine gesetzlich­e Regelung nicht“

Arne Feldmann Leiter des Ordnungsam­tes

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