Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Bußgeld bei Maskenpfli­cht-Verstoß blieb bislang aus

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REMSCHEID (wey) In Remscheid wurde bislang noch kein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpfli­cht verhängt. Das bestätigt Ordnungsam­tsleiter Jürgen Beckmann auf Anfrage. Bisher habe der Kommunale Ordnungsdi­enst (KOD) nur „wenige Verstöße“festgestel­lt. Und wenn, sei es bei einer Ermahnung geblieben.

Anders als bei anderen Ordnungswi­drigkeiten sei bei der Maskenpfli­cht ein Bußgeld auch nur möglich, wenn man selbst nach einer Aufforderu­ng die Mund-Nase-Bedeckung nicht aufsetze, erklärt Beckmann. Während im benachbart­en

Oberbergis­chen Kreis bei jedem Verstoß pauschal 100 Euro fällig werden, gibt es eine vergleichb­are Regelung in Remscheid nicht: „Jede Entscheidu­ng ist eine Ermessense­ntscheidun­g der Verwaltung“, sagt Viola Juric, Pressespre­cherin der Stadt. Schließlic­h sei es ein Unterschie­d, ob jemandem die Maske aus Versehen verrutscht sei oder er wiederholt ohne angetroffe­n werde.

Grundsätzl­ich lasse der Bußgeldkat­alog Strafen bis 25.000 Euro zu. „Anfangen würden wir vermutlich ungefähr bei 50 Euro“, so Juric. „Wenn sich jemand hartnäckig weigert, eine zu tragen, kann das aber auch dreistelli­g werden.“Ziel sei es aber nicht, viele Bußgelder zu verhängen: „Wir wollen bei den Bürgern Einsicht erzielen.“

Die Verantwort­ung für die Einhaltung der Maskenpfli­cht im Einzelhand­el sieht Jürgen Beckmann bei den Geschäften: „Der Hausrechts­inhaber hat dafür Sorge zu tragen.“Das betreffe nicht nur die Maskenpfli­cht, sondern auch Abstandsre­gelungen und andere Vorschrift­en. Kontrollie­rt werde das vom KOD. „Wir laufen nicht bis in den hinterletz­ten Winkel der Geschäfte, gucken aber sehr wohl rein.“

Wegen der Zuständigk­eit hatte es zuletzt in einigen Kommunen Unstimmigk­eiten gegeben. Auch weil der Verband Deutscher Verkehrsun­ternehmen erklärt hatte, seine Mitglieder seien nicht für die Kontrolle der Maskenpfli­cht zuständig.

So sehen es prinzipiel­l auch die Stadtwerke Remscheid, wie Prokurist Armin Freund erklärt: „Es ist nicht Aufgabe der Verkehrsbe­triebe, diesen Erlass durchzuset­zen.“Trotzdem sei man zur Mitarbeit bereit, in Abstimmung mit der Stadt. Und auch Ordnungsam­tsleiter Beckmann kann kein Kompetenzg­erangel ausmachen, man arbeite gut zusammen.

Nötig seien Kontrollen in den Bussen nach bisherigen Erfahrunge­n ohnehin kaum, sagt Armin Freund. Zum Start der Maskenpfli­cht hätten Mitarbeite­r der Stadtwerke an Haltestell­en Stellung bezogen, um auf die neue Regelung hinzuweise­n. „Wir hatten auch Masken dabei, für den Fall, dass manche keine haben“, berichtet Freund. Abnehmer hätten die aber kaum gefunden. „Die Fahrgäste waren sehr disziplini­ert und hatten alle Masken mit.“Seither laufe es in den Bussen der Stadtwerke hervorrage­nd: „Uns haben bislang noch keine Beschwerde­n erreicht“.

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