Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Bußgeld bei Maskenpflicht-Verstoß blieb bislang aus
REMSCHEID (wey) In Remscheid wurde bislang noch kein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht verhängt. Das bestätigt Ordnungsamtsleiter Jürgen Beckmann auf Anfrage. Bisher habe der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) nur „wenige Verstöße“festgestellt. Und wenn, sei es bei einer Ermahnung geblieben.
Anders als bei anderen Ordnungswidrigkeiten sei bei der Maskenpflicht ein Bußgeld auch nur möglich, wenn man selbst nach einer Aufforderung die Mund-Nase-Bedeckung nicht aufsetze, erklärt Beckmann. Während im benachbarten
Oberbergischen Kreis bei jedem Verstoß pauschal 100 Euro fällig werden, gibt es eine vergleichbare Regelung in Remscheid nicht: „Jede Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung der Verwaltung“, sagt Viola Juric, Pressesprecherin der Stadt. Schließlich sei es ein Unterschied, ob jemandem die Maske aus Versehen verrutscht sei oder er wiederholt ohne angetroffen werde.
Grundsätzlich lasse der Bußgeldkatalog Strafen bis 25.000 Euro zu. „Anfangen würden wir vermutlich ungefähr bei 50 Euro“, so Juric. „Wenn sich jemand hartnäckig weigert, eine zu tragen, kann das aber auch dreistellig werden.“Ziel sei es aber nicht, viele Bußgelder zu verhängen: „Wir wollen bei den Bürgern Einsicht erzielen.“
Die Verantwortung für die Einhaltung der Maskenpflicht im Einzelhandel sieht Jürgen Beckmann bei den Geschäften: „Der Hausrechtsinhaber hat dafür Sorge zu tragen.“Das betreffe nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch Abstandsregelungen und andere Vorschriften. Kontrolliert werde das vom KOD. „Wir laufen nicht bis in den hinterletzten Winkel der Geschäfte, gucken aber sehr wohl rein.“
Wegen der Zuständigkeit hatte es zuletzt in einigen Kommunen Unstimmigkeiten gegeben. Auch weil der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen erklärt hatte, seine Mitglieder seien nicht für die Kontrolle der Maskenpflicht zuständig.
So sehen es prinzipiell auch die Stadtwerke Remscheid, wie Prokurist Armin Freund erklärt: „Es ist nicht Aufgabe der Verkehrsbetriebe, diesen Erlass durchzusetzen.“Trotzdem sei man zur Mitarbeit bereit, in Abstimmung mit der Stadt. Und auch Ordnungsamtsleiter Beckmann kann kein Kompetenzgerangel ausmachen, man arbeite gut zusammen.
Nötig seien Kontrollen in den Bussen nach bisherigen Erfahrungen ohnehin kaum, sagt Armin Freund. Zum Start der Maskenpflicht hätten Mitarbeiter der Stadtwerke an Haltestellen Stellung bezogen, um auf die neue Regelung hinzuweisen. „Wir hatten auch Masken dabei, für den Fall, dass manche keine haben“, berichtet Freund. Abnehmer hätten die aber kaum gefunden. „Die Fahrgäste waren sehr diszipliniert und hatten alle Masken mit.“Seither laufe es in den Bussen der Stadtwerke hervorragend: „Uns haben bislang noch keine Beschwerden erreicht“.