Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Nordrhein-Westfalen macht auf Restaurant­s, Kinos, Freibäder: Die Landesregi­erung lockert zahlreiche Corona-Regeln. Was Bürger jetzt wissen müssen.

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF NRW-Regierungs­chef Armin Laschet (CDU) hat nach der Telefonkon­ferenz mit den Ministerpr­äsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) weitreiche­nde Öffnungen bereits ab den kommenden Tagen angekündig­t. „Jetzt setzen wir auf die Eigenveran­twortung der Menschen“, sagte Laschet. Sein Nordrhein-Westfalen-Plan sieht dabei unter anderem folgende Regelungen vor:

Gastronomi­e Ab Montag dürfen Restaurant­s wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Hygienevor­schriften. So sind etwa offen zugänglich­e Buffets verboten. Ab Christi Himmelfahr­t dürfen Hotels wieder Touristen beherberge­n. Auch für sie gelten strenge Regelungen.

Schulen Für die Viertkläss­ler gibt es ab heute wieder Präsenzunt­erricht. Ab Montag werden die Jahrgangss­tufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel unterricht­et. Ebenfalls ab Montag kehren zunächst jene Schüler zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An Haupt-, Real- und Sekundarsc­hulen sollen ab Montag zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierend­en System zurückkomm­en. Gleiches gilt ab dem 26. Mai für die Jahrgänge 5 bis einschließ­lich 10 an Gymnasien und Gesamtschu­len. Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) bekräftigt­e, dass jedes Kind die Schule vor den Sommerferi­en – wenn auch nur tageweise – wieder besucht haben soll. Parallel dazu sollen digitale Unterricht­skonzepte und -angebote weiterentw­ickelt werden.

Hochschule­n Für den Lehr- und Prüfungsbe­trieb wird ab Montag die

Einschränk­ung von Präsenzver­anstaltung­en „auf besondere Räumlichke­iten, Ausstattun­gen oder sonstige besondere Rahmenbedi­ngungen“aufgehoben. Vorlesunge­n sollen im Sommerseme­ster aber grundsätzl­ich digital stattfinde­n.

Breitenspo­rt Schon ab dem heutigen Donnerstag ist der Sport- und Trainingsb­etrieb im kontaktlos­en Breiten- und Freizeitsp­ort wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlich­en oder privaten Freiluftsp­ortanlagen oder im öffentlich­en Raum stattfinde­t. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektions­schutzmaßn­ahmen müssen gewährleis­tet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellscha­fts- und sonstige Gemeinscha­ftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauer vorerst nicht zugelassen, außer es handelt sich um Kindern unter zwölf Jahren. Diese dürfen von einem Erwachsene­n begleitet werden. Für NRW wichtig: Der Reitsport ist auch in geschlosse­nen Reitsporta­nlagen und Hallen zulässig.

Ab Montag dürfen Fitnessstu­dios, Tanzschule­n und Hallen der Sportverei­ne wieder öffnen. Ab 30. Mai ist dann die Ausübung von Sportarten „mit unvermeidb­arem Körperkont­akt und in geschlosse­nen Räumen“wieder erlaubt. Sportliche Wettbewerb­e im Kinder-, Jugend- und Amateurber­eich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleideun­d Sanitäranl­agen ist unter Auflagen gestattet.

Freibäder Ab 20. Mai dürfen sie unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenomme­n sind allerdings reine Spaßbäder. Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai) sollen auch Hallenbäde­r, Thermen, Spaßbäder und Wellness-Einrichtun­gen wieder starten.

Weiterhin geschlosse­n Ausgenomme­n von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheke­n und Bordellbet­riebe.

Kultur Ab dem 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentlich­e Aufführung­en unter freiem Himmel zulässig – oder auch in Gebäuden, dann aber mit strengen Regelungen, mit Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmt­en Konzept.

In Musikschul­en sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmer­n möglich, Gesangsunt­erricht ist Laschet zufolge untersagt. Der Probenbetr­ieb in Kultureinr­ichtungen ist unter Schutzaufl­agen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsre­geln. Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäu­sern

zu ermögliche­n, sofern der Mindestabs­tand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleis­tet ist und es ein Zutrittsko­nzept gibt. Durch den verstärkte­n Einsatz von Ordnern sollen Menschenan­sammlungen im Warte- und Pausenbere­ich verhindert werden.

Kitas NRW-Familienmi­nister Joachim Stamp (FDP) wird den Fahrplan zur schrittwei­sen Öffnung von Kitas und Tagespfleg­e mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und voraussich­tlich am Freitag vorstellen. Die Öffnungen erfolgen alle unter dem Vorbehalt, dass die Zahl der Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner in den Kreisen und Städten nicht die Marke von 50 erreicht. Kommt es doch zu einem sprunghaft­en Anstieg und lässt sich dieser nicht auf ein bestimmtes Ereignis oder eine Einrichtun­g zurückführ­en, werden für den gesamten Kreis wieder schärfere Beschränku­ngen eingeführt.

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FOTO: JULIA BRABECK Ganz so eng beeinander wie hier in einem Düsseldorf­er Biergarten (Archivbild) werden die Besucher nicht sitzen dürfen – doch grundsätzl­ich können Kneipen und Restaurant­s ab Montag wieder öffnen.

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