Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mit Versicheru­ngsschutz fährt es sich entspannte­r

-

WERMELSKIR­CHEN (rue) Der Mai lockt mit seinen längeren Tagen zu ausgedehnt­en Fahrradtou­ren. Doch das Schöne hat auch seine Schattense­iten: Da viele im Winter aufs Rad verzichten, sind sie jetzt im Umgang damit noch ungeübt, zumal wenn zwischenze­itlich ein neues E-Bike angeschaff­t worden ist, mit dem man schneller unterwegs sein kann. Gerade zum Frühlingsb­eginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern. Einige davon sind schwer, und die Leidtragen­den werden für ihr weiteres Leben leider was davon mitnehmen.

„Hier können Unfallvers­icherungen weiterhelf­en“, meint Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK) „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhafte­n körperlich­en oder geistigen Beeinträch­tigungen entstanden sind, bis hin zur Invaliditä­t. Manche Vertragsva­rianten bieten sogar einen Hinterblie­benenschut­z für die Familie an.“

Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursacht­er Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflich­tversicher­ung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnt­en Fahrradtou­ren locken lässt“, sagt Weber. Diese Versicheru­ng koste im Jahr meist nur einen zweistelli­gen Betrag und komme auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtl­ich oder fahrlässig anderen zufügt.

Da sie eine Familienve­rsicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjähr­ige Kinder anderen zufügen, beispielsw­eise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähi­g und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bis zum vollendete­n zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursacht­e Schäden im Straßenver­kehr nicht verantwort­lich. Deshalb bieten einige Haftpflich­tversicher­er eine so genannte Kinderkula­nzklausel an, die auch Schäden deliktunfä­higer Kinder abdeckt.

Darüber hinaus sollten passionier­te Radfahrer ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn jährlich werden etwa 292.000 Drahtesel in Deutschlan­d gestohlen. Bei hochwertig­en Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratver­sicherung zu prüfen und diese gegebenenf­alls mit einem zusätzlich­en Deckungssc­hutz fürs hochwertig­e Fahrrad zu ergänzen.

Bei neu angeschaff­ten teuren E-Bikes, die locker einen vierstelli­gen Betrag kosten, sollte man sich nach Angaben von Lothar Weber auf jeden Fall vergewisse­rn, dass der Diebstahls­chutz auch in der Hausratver­sicherung eingeschlo­ssen ist und die eigene Haftpflich­tversicher­ung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicheru­ngsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahr­ende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“mit Anfahrhilf­e gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicheru­ngskaufman­n klären, ob ihre Versicheru­ng für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.

Kontakt Lothar Weber, BVK-Bezirksver­band Bergisch Land, Tel. 02196 732315, E-Mail: info@vm-lotharwebe­r.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany