Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

„life-ness“hofft auf baldigen Neustart

Neben Krankenhäu­sern und den Reha-Einrichtun­gen wird auch das Freizeitba­d „life-ness“vorerst nicht öffnen. Man warte auf die Auflagen, so Marketing-Leiterin Marzena Weinlich. So gibt es noch keinen offizielle­n Termin.

- VON STEFAN GILSBACH

Neben Krankenhäu­sern und den Reha-Einrichtun­gen wird auch das Freizeitba­d „lifeness“vorerst nicht öffnen. Man warte auf die Auflagen.

RADEVORMWA­LD Mit der kommenden Woche treten in Radevormwa­ld viele Lockerunge­n in Kraft. Gastronome­n können wieder öffnen, in den Schulen wird es wieder lebendiger und auch auf Sportstätt­en im Freien kann wieder trainiert werden – mit den notwendige­n Sicherheit­smaßnahmen natürlich.

Doch nicht alle Einrichtun­gen können nun sogleich wieder öffnen. So kann das Freizeitba­d „life-ness“in Radevormwa­ld, das auch über einen Fitnessber­eich verfügt, derzeit noch kein konkretes Datum nennen. „Es steht bei uns noch kein Termin fest“, erklärte Marzena Weinlich, bei der Einrichtun­g zuständig bei Marketing

„Die Sicherheit unserer Mitarbeite­r und Kunden steht an erster Stelle“

Marzena Weinlich Marketingl­eiterin „life-ness“

und Öffentlich­keitsarbei­t, am Freitag. „Theoretisc­h dürfen wir unter Auflagen ab Montag den Fitnessber­eich öffnen, aber bis jetzt gibt es keine offizielle­n Auflagen. Wir gehen das ganze nach dem Motto ,safety first’ an - sprich: Die Sicherheit unserer Mitarbeite­r und Kunden steht bei uns an erster Stelle.“Daher werde man das Bad und den Fitness-Bereich nicht öffnen, bevor man nicht die detaillier­ten Auflagen erhalten und dies mit dem Betriebsar­zt und dem Arbeitssch­utz abgestimmt habe.

Ronald Eden, der Geschäftsf­ührer des „life-ness“, hatte bereits im April darauf verwiesen, dass der Schwimmbet­rieb nicht aus dem Stand wieder hochfahren kann, weil es dafür eine Vorlaufzei­t von rund einer Woche brauche. Nach dem jetzigen Stand werden Hallenbäde­r erst Ende Mai wieder öffnen. Wegen der

Corona-Pause wurde das Wasser in den Becken des „life-ness erst einmal abgelassen, die vergangene­n Wochen wurden für Wartungsar­beiten genutzt.

Eine rasche Rückkehr zu den Verhältnis­sen vor dem Ausbruch der Pandemie ist auch im Bereich der Krankenhäu­ser und Reha-Einrichtun­gen nicht zu erwarten, teilt die Kreisverwa­ltung mit. Im Rahmen ihrer regelmäßig­en Telefonkon­ferenz hätten sich die Geschäftsf­ührer und Ärztlichen Direktoren der Kliniken mit Kreisdirek­tor Klaus Grootens bereits am Donnerstag­abend darauf verständig­t, zunächst weiterhin an dem geltenden grundsätzl­ichen Besuchsver­bot festzuhalt­en.

„Uns ist bewusst, dass dies eine anhaltende Einschränk­ung für die Patientinn­en und Patienten und deren Angehörige darstellt und sich viele schon auf mögliche Besuche freuen. Gleichwohl waren wir uns einig, dass wir zunächst abwarten wollen, wie sich das Infektions­geschehen nach der Lockerung der Kontaktbes­chränkunge­n in den nächsten Wochen entwickelt. Es gilt weiterhin, das Risiko einer Eintragung von SARS-CoV-2 in die besonders kritische Infrastruk­tur der Krankenhäu­ser und Reha-Einrichtun­gen zu minimieren. Wir wollen weder die Patientinn­en und Patienten, die zum Teil durch Vorerkrank­ungen besonders gefährdet sind, noch den Betrieb der Einrichtun­gen selbst durch übereilte Schritte gefährden“, begründen der Kreisdirek­tor und die Geschäftsf­ührungen der Kliniken die Entscheidu­ng. „Darüber hinaus werden die Kliniken in begründete­n Fällen wie zum Beispiel im Bereich der Kinder- oder Palliativs­tationen oder bei Demenzerkr­ankten auch weiterhin Ausnahmen vom Besuchsver­bot gestatten.“

Angehörige werden gebeten, frühzeitig telefonisc­h Kontakt mit den Krankenhäu­sern und Reha-Einrichtun­gen aufzunehme­n, um die Möglichkei­t eines Besuchs abzuklären. Es wird um Verständni­s wegen telefonisc­her Wartezeite­n gebeten.

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FOTO: STEFAN GILSBACH Der Fitness-Bereich im Freizeitba­d „life-ness“ist derzeit für Besucher noch geschlosse­n. Doch sobald die Informatio­nen über die nötigen Auflagen vorliegen, hofft die Geschäftsf­ührung, dass ein Termin für die Wiedereröf­fnung festgelegt werden kann.

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