Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Europäische Union reguliert nachhaltige Investments
(jgr) Anbieter von Finanzprodukten müssen sich wie Anleger darauf einstellen, dass künftig alle Fonds dem Thema Nachhaltigkeit mehr Gewicht geben. Die Europäische Union (EU) will Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsbereiche und Produktionsverfahren lenken, um die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen. Die EU-Wirtschaft soll bis 2050 klimaneutral arbeiten. Der Finanzbranche kommt dabei natürlich eine besondere Aufgabe zu.
Erst kürzlich, Mitte April, hat der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs der EU, beschlossen, bis Jahresende ein gemeinsames Klassifikationssystem aufzubauen. Es soll Privatinvestoren Anreize für nachhaltige Investments geben. Die sogenannte Taxonomie soll eine für Unternehmen und Investoren gemeinsame Terminologie schaffen, die festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. Was heißt das für Fonsanbieter?
„Die Asset Manager können selbst entscheiden, ob sie die Taxonomie auf die Anlagestrategie ihrer nachhaltigen Fonds anwenden wollen“, erklärt Dr. Magdalena Kuper, Abteilungsdirektorin Recht beim deutschen Fondsverband BVI. „Wer sich dagegen entscheidet, muss dies lediglich in den Fondsunterlagen klarstellen.“Nachhaltige Fonds müssten aber den Anteil des Portfolios offenlegen, der in ökologisch nachhaltige Aktivitäten nach der Taxonomie investiert ist. Außerdem gebe es Abstufungen: „Nicht nur ‚grüne‘ Aktivitäten von Unternehmen wie etwa die Stromerzeugung aus Solarenergie gelten als nachhaltig im Sinne der Taxonomie, sondern auch Übergangstechnologien wie die Zement- oder Stahlproduktion und Hilfsaktivitäten wie beispielsweise die Produktion mehrfachverglaster Fenster für energieeffiziente Gebäude.“
Über die Klimaziele hinaus will die EU in weiteren Schritten auch die soziale und unternehmerische Verantwortlichkeit der Wirtschaft regulieren – ebenfalls über die Finanzbranche. Investments sollen umfassend den sogenannten ESG-Kriterien entsprechen. Die Abkürzung steht für Environmental, Social, Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Fonds sollen in Zukunft darauf achten, dass die Unternehmen, in deren Aktien oder Anleihen sie investieren, weitgehend alle drei ESG-Kriterien erfüllen.