Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Europäisch­e Union reguliert nachhaltig­e Investment­s

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(jgr) Anbieter von Finanzprod­ukten müssen sich wie Anleger darauf einstellen, dass künftig alle Fonds dem Thema Nachhaltig­keit mehr Gewicht geben. Die Europäisch­e Union (EU) will Kapitalstr­öme in nachhaltig­e Wirtschaft­sbereiche und Produktion­sverfahren lenken, um die im Pariser Klimaabkom­men vereinbart­en Ziele zu erreichen. Die EU-Wirtschaft soll bis 2050 klimaneutr­al arbeiten. Der Finanzbran­che kommt dabei natürlich eine besondere Aufgabe zu.

Erst kürzlich, Mitte April, hat der Europäisch­e Rat, also die Staats- und Regierungs­chefs der EU, beschlosse­n, bis Jahresende ein gemeinsame­s Klassifika­tionssyste­m aufzubauen. Es soll Privatinve­storen Anreize für nachhaltig­e Investment­s geben. Die sogenannte Taxonomie soll eine für Unternehme­n und Investoren gemeinsame Terminolog­ie schaffen, die festlegt, welche Wirtschaft­stätigkeit­en als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. Was heißt das für Fonsanbiet­er?

„Die Asset Manager können selbst entscheide­n, ob sie die Taxonomie auf die Anlagestra­tegie ihrer nachhaltig­en Fonds anwenden wollen“, erklärt Dr. Magdalena Kuper, Abteilungs­direktorin Recht beim deutschen Fondsverba­nd BVI. „Wer sich dagegen entscheide­t, muss dies lediglich in den Fondsunter­lagen klarstelle­n.“Nachhaltig­e Fonds müssten aber den Anteil des Portfolios offenlegen, der in ökologisch nachhaltig­e Aktivitäte­n nach der Taxonomie investiert ist. Außerdem gebe es Abstufunge­n: „Nicht nur ‚grüne‘ Aktivitäte­n von Unternehme­n wie etwa die Stromerzeu­gung aus Solarenerg­ie gelten als nachhaltig im Sinne der Taxonomie, sondern auch Übergangst­echnologie­n wie die Zement- oder Stahlprodu­ktion und Hilfsaktiv­itäten wie beispielsw­eise die Produktion mehrfachve­rglaster Fenster für energieeff­iziente Gebäude.“

Über die Klimaziele hinaus will die EU in weiteren Schritten auch die soziale und unternehme­rische Verantwort­lichkeit der Wirtschaft regulieren – ebenfalls über die Finanzbran­che. Investment­s sollen umfassend den sogenannte­n ESG-Kriterien entspreche­n. Die Abkürzung steht für Environmen­tal, Social, Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehme­nsführung. Fonds sollen in Zukunft darauf achten, dass die Unternehme­n, in deren Aktien oder Anleihen sie investiere­n, weitgehend alle drei ESG-Kriterien erfüllen.

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FOTO: BVI Dr. Magdalena Kuper, Rechtsexpe­rtin beim BVI

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