Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Lkw-Fahrer für ein Jahr gesperrt

Der Führer eines Sattelzuge­s war ohne Führersche­in unterwegs. Das hat Folgen.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Wie schnell eine Dummheit existenzbe­drohend werden kann, musste ein 58-jähriger Mann aus Hückeswage­n am eigenen Beispiel erfahren. Der Fahrer eines Lkw wurde bei einer Verkehrsko­ntrolle in Neuenhaus im Juli des Vorjahres von der Polizei ohne gültigen Führersche­in angetroffe­n. Der Mann hatte seinen Führersche­in wegen einer Alkoholfah­rt, die nur wenige Wochen vor der verhandelt­en Tat stattgefun­den hatte, abgeben müssen. Dass er dann mit seinem MAN-Sattelzug in der Kontrolle, noch dazu wegen überhöhter Geschwindi­gkeit, angetroffe­n wurde, obwohl er gar nicht hinterm Steuer hätte sitzen dürfen, hatte ihm nun einen Platz auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts in Wermelskir­chen eingebrach­t.

Er sei geschieden, lebe alleine, noch dazu etwas außerhalb der Stadt, sagte er zur Begründung für die unrechtmäß­ige Fahrt. „Meine Arbeit ist auf der Straße, dort beziehe ich meine Einkünfte“, ergänzte der 58-Jährige. Der Angeklagte zeigte Reue, er habe bereits ein Punkteabba­uprogramm und eine MPU-Vorbereitu­ng absolviert, um zu zeigen, wie ernst es ihm sei.

Dennoch war der Richter nicht davon überzeugt, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. „Sie hatten den Führersche­in nur einen knappen Monat zuvor wegen einer Alkoholfah­rt verloren. Wenn Ihnen die Fahrerlaub­nis so wichtig ist, wie Sie sagen, dann darf so etwas einfach nicht passieren“, sagte der Amtsrichte­r. Zumal er mit seinem Gefährt, einem Sattelschl­epper, eine umso größere Gefahr für die anderen Verkehrste­ilnehmer darstelle.

„Die Menschen müssen vor Ihnen geschützt werden“, sagte der Richter. Das Verhalten führe zu einem Teufelskre­is: „Sie müssen aufhören, ohne Fahrerlaub­nis zu fahren, sonst bekommen Sie den Führersche­in so schnell nicht wieder.“

Der Staatsanwa­lt respektier­te in seinem Plädoyer zwar auch, dass der Angeklagte sich reuig und entschloss­en zeigte, mit Seminaren seine Fahrtaugli­chkeit zu bestätigen. Dennoch forderte er neben einer Geldstrafe von 80 Tagessätze­n zu je 50 Euro eine weitere Führersche­insperre von einem Jahr. Der Rechtsanwa­lt des Angeklagte­n wies daraufhin, dass die Sperre eine erhebliche wirtschaft­liche Belastung für seinen Mandanten darstellte und bat darum, davon abzusehen.

Der Richter folgte indes der Forderung des Staatsanwa­lts. „Ein Lkw ist groß und gefährlich. Ihre Rückfallge­schwindigk­eit ist zudem enorm hoch. Und auch wenn Sie aus Ihren Fehlern jetzt offensicht­lich gelernt haben, bin ich der Ansicht, dass Sie für ein Jahr auf Ihren Führersche­in verzichten müssen, um dieses Erlernte zu festigen“, sagte er in seiner Begründung.

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FOTO: KRONNER (ARCHIV) Das Amtsgerich­t in Wermelskir­chen von außen.

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